Wiedergutmachung

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Das Opferfürsorgegesetz

Das 1947 erlassene und in späteren Fassungen mehrfach novellierte Opferfürsorgegesetz (OFG) definierte enge Kriterien dafür, wer als Opfer des Nationalsozialismus zu gelten hatte. Der Gesetzgeber unterschied dabei zwischen »Opfern des Kampfes«, also als »aktiv«

kategorisierten AkteurInnen, und »passiven« Opfern der politischen Verfolgung. Erstere hatten den Nachweis zu erbringen, sich für »ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat eingesetzt« zu haben. Die Opfer der zweiten Kategorie mussten wiederum »aus politischen Gründen oder aus Gründen der Abstammung, Religion oder Nationalität, durch Maßnahmen eines Gerichtes, einer Verwaltungs- (im besonderen einer Staatspolizei-) Behörde oder durch Eingriffe der NSDAP einschließlich ihrer Gliederungen in erheblichem Ausmaße zu Schaden gekommen« sein, um nach OFG anerkannt zu werden. Je nach Zugehörigkeit zu den jeweiligen Kategorien konnten im Laufe der Jahre Haftentschädigungen, Leistungen für Beschränkungen der Freiheit, Einkommensminderung und Ausbildungsschäden sowie Opferrenten beantragt werden. Grundlage dafür waren gültige Opferausweise oder entsprechende Amtsbescheinigungen.

Unterscheidungen: »persönliche« und »politische« Motive

Die Verfolgten der NS-Militärjustiz waren von den oben genannten Leistungen zwar nicht explizit ausgenommen, das OFG sah jedoch für diese Opfergruppe sehr starke Einschränkungen vor. Ein Erlass von 1948 legte fest: »Die Delikte der […] Fahnenflucht und Zersetzung der Wehrkraft können nicht ohne weiteres als politische […] gewertet werden«, da »in solchen Fällen sehr oft persönliche und nicht politische Motive zugrunde lagen.« Diese Position des Gesetzgebers erwies sich für Verfolgte der NS-Militärjustiz aus verschiedenen Gründen als grobe Benachteiligung: Zum einen, weil sich politische Motive im Rahmen einer Wehrdienstverweigerung oder Desertion seitens der Betroffenen kaum nachweisen ließen: So hatte etwa Karl Lauterbach – um nur ein Beispiel zu nennen – seine politische Tätigkeit im kommunistischen Untergrund vor dem Militärgericht selbstverständlich verschwiegen, um sich selbst zu schützen.

Zum anderen blendete der Erlass die Tatsache aus, dass aus Sicht des NS-Staates gerade Delikte wie Desertion und »Wehrkraftzersetzung« in jedem Fall als höchst politische Delikte bewertet und infolgedessen besonders hart bestraft wurden.

In der Praxis zeigen die Opferfürsorgeakten, dass ohne Bestätigung einer politischen Partei der Nachweis einer politischen Motivation in der Regel nicht möglich war. Dies bedeutete für alle Personen, die nicht im Rahmen einer politischer Partei handelten, einen Ausschluss vom Anspruch auf Opferrente.

Erst im Jahr 2005 wurden die Verfolgten der NS-Militärjustiz offiziell in den Personenkreis der Opferfürsorgeberechtigten aufgenommen (NS-Aufhebungsgesetz). Die grundsätzliche verbrecherische Dimension der nationalsozialistischen Militärjustiz erkannte die Zweite Republik erst durch das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz von 2009 an. Erst ab diesem Zeitpunkt galten ungehorsame Soldaten unabhängig von ihren individuellen Motiven als NS-Opfer.

Wenig Anerkennung für Deserteure

Nur etwas weniger als vier Prozent aller NS-Opfer und deren Hinterbliebene, die nach Kriegsende Anträge auf Anerkennung und entsprechende Leistungen stellten, waren primär wegen militärischer Delikte verfolgt worden. Von diesen Verfolgten waren wiederum die meisten Deserteure. Gegen sie wurden mit Abstand die meisten Todesurteile verhängt und ihr Handeln war gesellschaftlich wie politisch in besonderer Weise stigmatisiert.

Umgekehrt lässt sich festhalten, dass gerade Deserteure besonders große Schwierigkeiten hatten, von den österreichischen Sozialbehörden nach 1945 als Opfer der NS-Verfolgung anerkannt zu werden: Ihre Anträge wurden, im Vergleich zu anderen Verfolgtengruppen, in überproportionaler Weise abgelehnt.

Innerhalb dieser Gruppe gab es wiederum entlang der einzelnen Delikte häufig wertende Differenzierungen: So machte es beispielsweise bei den wegen »Zersetzung der Wehrkraft« Verurteilten einen großen Unterschied, ob jemand wegen »zersetzender« Äußerungen oder aufgrund von »Selbstverstümmlung« verurteilt worden war. Letztere, die mitunter an den körperliche Folgen ihrer Tat litten, hatten beispielsweise weit geringere Aussichten auf Entschädigungsleistungen. Eine höhere Zuerkennungsrate gab es hingegen bei Delikten wie Hoch- oder Kriegsverrat und »Feindbegünstigung«. Hier akzeptierten die Behörden den politischen Hintergrund der Taten häufiger und würdigten diese als Widerstand gegen das NS-Regime.

Keine Anrechnung von Haftzeiten auf die Pensionen

Die Praxis von Versorgungsleistungen nach dem Sozialversicherungsgesetz, beispielsweise im Rahmen der Pensionsversicherung, ist für die Verfolgten der NS-Militärjustiz noch nicht im Detail erforscht. Fakt ist jedoch, dass ein wehrmachtgerichtlich bestrafter Soldat die Zeiten seiner Gefängnis-, Lager- oder KZ-Haft nicht auf seine Rente angerechnet bekam.

Ganz im Sinne des Pflichterfüllungsdiskurses wurden also gehorsame Soldaten gegenüber Deserteuren und anderen Verfolgten in ihrer sozialrechtlichen Stellung eklatant bevorzugt.

Auf die um die Jahrtausendwende aufkommende diesbezügliche Kritik reagierte die Zweite Republik bis 2009 mit wechselnden Argumenten: Unter Schwarz-Blau verlautbarte das FPÖ-geführte Sozialministerium, dass die Wehrmacht als »fremde Armee« zu betrachten sei und man deshalb nicht zuständig sei. Grundsätzlich zog sich die Zweite Republik auf die Position zurück, dass Desertion auch heute noch ein Straftatbestand sei, weshalb eine pauschale Rehabilitierung nicht in Frage käme.

Anerkennungspraxis durch den Nationalfonds

Den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus richtete der Gesetzgeber 1995 ein, um bis dahin »vergessenen Opfern« (Homosexuelle, Sinti und Roma, Überlebende und Hinterbliebene von Opfern der »Euthanasie« usw.) Wiedergutmachung zu ermöglichen. Die Verfolgten der Wehrmachtgerichtsbarkeit waren unter den Anspruchsberechtigten jedoch einmal mehr nicht explizit aufgeführt, und anfangs hatten sie nur dann gute Aussichten auf Anerkennung, wenn sie gleichzeitig auf eine zivilgerichtliche Verfolgung – beispielsweise wegen Hochverrats – verweisen konnten. Hervorzuheben ist auch, dass viele antragstellende Personen zwar militärgerichtlich verfolgt wurden, ihre Anerkennung als Opfer jedoch aus anderen Gründen erfolgte:  Zu beobachten ist dies etwa bei religiösen Kriegsdienstverweigerern oder bei den kärntner-slowenischen Partisanen.

Entlang der politischen Leitlinien erkannte der Nationalfonds in den ersten Jahren seines Bestehens den grundsätzlichen Unrechtscharakter wehrmachtgerichtlicher Verfolgung nicht an. Er unterschied entlang der geltenden politischen Praxis zwischen anerkennungswürdigen politischen auf der einen und »persönlichen« Motiven auf der anderen Seite. Erst seit der Jahrtausendwende veränderte sich diese Sichtweise allmählich zugunsten der Antragstellenden. Dies hängt vor allem mit einem Gutachten zusammen, das der Wiener Politikwissenschaftler Walter Manoschek erstellt hatte. Entlang der Ergebnisse des von ihm geleiteten Forschungsprojekts ordnete Manoschek die Verfolgten der NS-Militärjustiz in die Reihen der Opfer des Nationalsozialismus ein und insbesondere die Deserteure in die Reihen des Widerstands.

Zu späte Anerkennung

Die mit dem Anerkennungs- und Rehabilitationsgesetz 2009 erfolgte offizielle Rehabilitierung kam für die Mehrheit der Opfer der NS-Militärjustiz zu spät. Schon das 2005 verabschiedete Anerkennungsgesetz erreichte nur noch wenige Personen. Die geringe Antragsdichte stieß zudem auf eine extrem lange Verfahrensdauer, wie das Beispiel von David Holzer zeigt.

2016 teilte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf Anfrage des Personenkomitees mit, dass zwischen 2005 und 2010 insgesamt nur sieben Anträge bearbeitet wurden. Davon wurden drei Anträge bewilligt und drei abgelehnt. Ein Antragsteller verstarb während des Prüfverfahrens.

Fallgeschichten
Johann Plenk (1900-1962)

Wegen Ungehorsams und »Preisgabe von Staatsgeheimnissen« verurteilte das Reichskriegsgericht in Berlin Johann Plenk im Jahre 1944 zu 10 Monaten Gefängnis. Der aus Wien stammende Elektromonteur hatte während eines Fronturlaubs einem Militärarzt unerlaubterweise den Sitz seiner (geheimen) Dienststelle anvertraut. Daraufhin wurde er denunziert, in das Wehrmachtgefängnis Torgau und nach dem Militärgerichtsverfahren zur »Bewährung« an die Front überstellt. Im Rahmen des Strafvollzugs habe er sich ein schweres Herzleiden, eine Schädigung des Nervensystems sowie eine schmerzhafte chronische Gelenksentzündung zugezogen, die ihn in seinem Beruf stark einschränkten und zu finanziellen Einbußen führten. Das Referat für Opferfürsorge der Stadt Wien lehnte Plenks Antrag im Jahre 1951 ab, da eine »anspruchsberechtigte Schädigung aus einem der im § 1 Abs. 1 und 2, des OFG 1947, angeführten Gründe (aus politischen Gründen der Abstammung, Religion oder Nationalität) nicht nachgewiesen erscheint«.

Dokumente zur Fallgeschichte Johann Plenk 

Ansuchen Johann Plenks an die Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 25. Mai 1946. / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Ansuchen Johann Plenks an die Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 25. Mai 1946. / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Ansuchen Johann Plenks an die Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 25. Mai 1946.

Bescheinigung der Wiener Verkehrsbetriebe, 14. Dezember 1950. Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Bescheinigung der Wiener Verkehrsbetriebe, 14. Dezember 1950. / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Solche Fürsprachen waren häufig eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung nach OFG; in Johann Plenks Fall nützte der Nachweis über sein politisches Engagement vor 1934 jedoch nichts.

Ablehnungsbescheid Bescheid der Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 11. Januar 1951. Knapp fünf Jahre nach seinem Antrag lehnte die Stadt Wien das Ansuchen Johann Plenks ab.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Ablehnungsbescheid Bescheid der Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 11. Januar 1951. / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Knapp fünf Jahre nach seinem Antrag lehnte die Stadt Wien das Ansuchen Johann Plenks ab.

Emilie Lauterbach (1907-1976)

Eineinhalb Jahre nach Kriegsende stellte die Mutter des wegen Wehrkraftzersetzung hingerichteten Gefreiten Karl Lauterbach einen ersten Antrag auf eine Amtsbescheinigung als Hinterbliebene. Diese wurde, wie alle weiteren Anträge bis zu ihrem Tod 1976, abgelehnt. Die zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene begründeten dies vor allem mit zwei Argumenten: Dass, erstens, bis zum Tod ihres schwer kriegsbeschädigten Mannes im Jahr 1966 dieser für ihren Unterhalt zuständig sei. Emilie Lauterbachs Sohn, der als kommunistischer Widerstandskämpfer ein Netzwerk von Soldaten mitorganisiert hatte, die sich durch gegenseitig beigebrachte Knochenbrüche dem Wehrdienst entzogen hatten, war wegen Wehrkraftzersetzung hingerichtet worden. Die Gutachter der Magistratsabteilung 12 bewerteten dies, zweitens, nicht als entschädigungswürdig entlang des § 1 des Opferfürsorgegesetzes (Verfolgung aus politischen Gründen, wegen Abstammung, Religion oder Nationalität). Obwohl die Kommunistische Partei Österreichs die politische Motivation Karl Lauterbachs bescheinigte und auch der KZ-Verband ein entsprechendes Schreiben ausstellte, blieben die Behörden bis zum Schluss bei ihrer Entscheidung.

Dokumente zur Fallgeschichte Emilie Lauterbachs

Schreiben des Rechtsanwalts Hans Gürtler an Franz und Emilie Lauterbach, 7. Februar 1945 (Auszug). Der Verteidiger Karl Lauterbachs im Verfahren vor dem Gericht der Wiener Division 177 richtete das Schreiben am Tag der Hinrichtung an dessen Eltern.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Schreiben des Rechtsanwalts Hans Gürtler an Franz und Emilie Lauterbach, 7. Februar 1945 (Auszug). / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Der Verteidiger Karl Lauterbachs im Verfahren vor dem Gericht der Wiener Division 177 richtete das Schreiben am Tag der Hinrichtung an dessen Eltern.

Bescheid der Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 7. November 1946. Vor allem habe sich Karl Lauterbach durch seine Handlungen als Selbstverstümmler nicht »rückhaltlos« für »ein freies, demokratisches Oesterreich« eingesetzt.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Bescheid der Verwaltungsgruppe VI (Wohlfahrtswesen) des Wiener Magistrats, 7. November 1946. / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Vor allem habe sich Karl Lauterbach durch seine Handlungen als Selbstverstümmler nicht »rückhaltlos« für »ein freies, demokratisches Oesterreich« eingesetzt.

Bescheinigung der Kommunistischen Partei Österreichs, 22. Januar 1948. Nach der Ablehnung ihres ersten Antrages bestätigte die KPÖ den politischen Hintergrund Lauterbachs, der, wie seine gesamte Familie, der Partei eng verbunden war. Ob die Ablehnung sämtlicher Anträge von Emilie Lauterbach bis hinein in die 1970er Jahre trotz oder aufgrund dieser Verbindung erfolgte, muss offenbleiben.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Bescheinigung der Kommunistischen Partei Österreichs, 22. Januar 1948. / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Nach der Ablehnung ihres ersten Antrages bestätigte die KPÖ den politischen Hintergrund Lauterbachs, der, wie seine gesamte Familie, der Partei eng verbunden war. Ob die Ablehnung sämtlicher Anträge von Emilie Lauterbach bis hinein in die 1970er Jahre trotz oder aufgrund dieser Verbindung erfolgte, muss offenbleiben.

Schreiben Emilie Lauterbachs an den KP-nahen KZ-Verband, 18. Mai 1966 (zwei Blätter).  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Schreiben Emilie Lauterbachs an den KP-nahen KZ-Verband, 18. Mai 1966 (zwei Blätter). / Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Nach weiteren erfolglosen Anträgen wandte sich die mittlerweile 59-Jährige an eine der NS-Opferorganisation um Unterstützung. Ihr Mann war kurz zuvor gestorben. Inwiefern er seine in Scheidung lebende Frau unterstützen konnte, geht aus den Schriftwechseln nicht eindeutig hervor. Laut Aussage der zuständigen Magistratsverwaltung 12 (MA 12) verdiente der Vater Karl Lauterbachs ausreichend, um seine Frau unterhalten zu können. Der letzte – ebenfalls ablehnende – Bescheid der MA 12 erreichte Emilie Lauterbach erst nach ihrem Tod.

Josef Rädler (1897-?)

Bereits im Ersten Weltkrieg war Josef Rädler zur k.u.k. Armee eingerückt und von dort wegen »Körperschwäche« nach sechs Wochen entlassen worden. Der aus einer großen Vorarlberger Familie stammende Rädler war vor allem in der Landwirtschaft tätig als ihm im Herbst 1938 ein Einberufungsbescheid der Wehrmacht zugestellt wurde. Diesem widersetzte er sich unter Berufung auf ein Nervenleiden. In den kommenden Jahren folgten psychiatrische Untersuchungen im Wechsel mit Aufenthalten in verschiedenen Nervenheilanstalten und weiteren Aufforderungen, zur Armee einzurücken. Dem ärztlichen Gutachter Dr. Geiger aus dem Tiroler Solbad Hall vermittelte Rädler im April 1942 den Eindruck eines »schizoiden Psychopathen mit krankhaft übersteigerter Erregbarkeit und fanatisch zähem Beharren auf seinem Standpunkt«. Geyer gegenüber hatte Rädler geäußert, »er vertrage keinen Zwang. Dann sei alles mit ihm aus und fertig«. Nach Kriegsende beantragte Rädler für seine häufigen Internierungen die Anerkennung als NS-Opfer. Diese wurde ihm mit Verweis auf den angeblich nicht vorhandenen politischen Charakter seiner Handlungen verweigert.

 

Dokumente zur Fallgeschichte Josef Rädler

Portraitfoto Josef Rädlers, undatiert. Nachdem er 1938, 1939 und 1942 Einberufungsbeschiede erhielt, die er jeweils ignorierte, erfolgten Zwangseinweisungen in die Psychiatrie. Zwischenzeitlich half er einem seiner acht Geschwister in der Landwirtschaft. Eine eigene Familie hatte Rädler nicht gegründet.  Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Portraitfoto Josef Rädlers, undatiert. / Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Nachdem er 1938, 1939 und 1942 Einberufungsbeschiede erhielt, die er jeweils ignorierte, erfolgten Zwangseinweisungen in die Psychiatrie. Zwischenzeitlich half er einem seiner acht Geschwister in der Landwirtschaft. Eine eigene Familie hatte Rädler nicht gegründet.

Schreiben des ärztlichen Gutachters Dr. Geyer, 2. April 1942 (zwei Blätter).  Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Schreiben des ärztlichen Gutachters Dr. Geyer, 2. April 1942 (zwei Blätter). / Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

In der kurzen Schilderung von Rädlers Verweigerung fasste Geyer dessen Stationen in der Psychiatrie zusammen: über die Nervenklinik Innsbruck (1939), in die Anstalt Valduna (1940), im Jänner 1942 in die Heilanstalt Hall.

Beschluss des Amtsgerichts Hall (Tirol), 17. Juli 1943. Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Beschluss des Amtsgerichts Hall (Tirol), 17. Juli 1943. / Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Bereits während des Krieges legte Rädler Widerspruch gegen seine Zwangsverwahrung in der Nervenheilanstalt von Hall ein. Diese wurde jedoch abgewiesen. Dabei hatte Rädler Glück, dass er als »schizoider Psychopath« nicht in die Mühlen der »Euthanasie« geriet oder – wie in anderen Fällen geschehen – zwangssterilisiert wurde.

Ansuchen um einen Opferausweis nach Opferfürsorgegesetz (OFG), 12. April 1948. Rädler stellte seinen Antrag wegen »Sabotierung eines Einberufungsbefehls«. Ein Opferausweis war die Vorbedingung für den Erhalt weiterer Leistungen nach dem OFG.  Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Ansuchen um einen Opferausweis nach Opferfürsorgegesetz (OFG), 12. April 1948.
Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Rädler stellte seinen Antrag wegen »Sabotierung eines Einberufungsbefehls«. Ein Opferausweis war die Vorbedingung für den Erhalt weiterer Leistungen nach dem OFG.

Ablehnungsbescheid des Bundesministeriums für Soziale Verwaltung, 27. Juli 1948. Die Berufung gegen einen vorgängigen Bescheid vom Juni des Jahres endete für Rädler abermals erfolglos, »da die Haft nicht auf politischen Gründen beruhte und kein Einsatz für ein freies, demokratisches Österreich nachgewiesen ist«.  Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Ablehnungsbescheid des Bundesministeriums für Soziale Verwaltung, 27. Juli 1948.
Quelle: Landesarchiv Vorarlberg

Die Berufung gegen einen vorgängigen Bescheid vom Juni des Jahres endete für Rädler abermals erfolglos, »da die Haft nicht auf politischen Gründen beruhte und kein Einsatz für ein freies, demokratisches Österreich nachgewiesen ist«.

Stefanie Stedry (1898-1970)

Die in Wien gebürtige Leiterin einer Werkskantine verlor – wie auch Emilie Lauterbach – infolge der brutalen Verfolgung von Soldaten, die durch Selbstverstümmelung dem Kriegsdienst entgehen wollten, einen Sohn. Adolf Stedry starb am selben Morgen des 7. Februar 1945 auf der Erschießungsstätte in Wien Kagran. Anders als Emilie Lauterbach erkannten ihr die Wiener Behörden als Hinterbliebene zwar eine Amtsbescheinigung zu. Finanzielle Leistungen wurden ihr aus formalen Gründen jedoch Gründen verweigert. Denn sie hatte vor dem Krieg weder mit ihrem Sohn in einer Wohnung gelebt noch war sie von ihm finanziell unterstützt worden. Wie das zuständige Sozialministerium die Frage der politischen Motivation Adolf Stedrys einschätzte, geht aus den überlieferten Schreiben nur indirekt hervor. Seine Mutter konnte dessen Mitgliedschaft bei den Roten Falken und bei der SPÖ belegen. Beides spielte möglicherweise eine Rolle als ihre Enkelin, die Tochter Adolf Stedrys, in dessen Nachfolge im September 1964 eine Haftentschädigung zuerkannt bekam.

 

Dokumente zur Fallgeschichte Stefanie Stedry

Fotografie der Gestapo von Adolf Stedry, 1944. Quelle: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands

Fotografie der Gestapo von Adolf Stedry, 1944.
Quelle: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands

Hinrichtungsprotokoll, 7. Februar 1945 (zwei Blätter).  Quelle: Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik

Hinrichtungsprotokoll, 7. Februar 1945 (zwei Blätter).
Quelle: Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik

Die Vollstreckung Adolf Stedrys und 13 Mitverurteilter erfolgte wegen »Zersetzung der Wehrkraft«, einer Bestimmung, den die Nationalsozialisten zur Verfolgung von (aus ihrer Sicht) politischen Straftaten nutzten.

Amtsbescheinigung des Magistrats der Stadt Wien für Stefanie Stedry, 27. Dezember 1945. Das Schreiben ist die Grundlage für Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz. Die Handlungen ihres Sohnes schienen danach den Anforderungen des § 1 des OFG in der Fassung von 1945 zu genügen.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Amtsbescheinigung des Magistrats der Stadt Wien für Stefanie Stedry, 27. Dezember 1945.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Das Schreiben ist die Grundlage für Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz. Die Handlungen ihres Sohnes schienen danach den Anforderungen des § 1 des OFG in der Fassung von 1945 zu genügen.

Ablehnung eines Antrags auf Haftentschädigung für Stefanie Stedry, 21. Juni 1957. Ob der Antrag auf Haftentschädigung erst lange nach Ausstellung der Amtsbescheinigung erging oder die Behörden sehr lange für eine Prüfung brauchten, geht aus der Opferfürsorgeakte nicht hervor.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Ablehnung eines Antrags auf Haftentschädigung für Stefanie Stedry, 21. Juni 1957.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Ob der Antrag auf Haftentschädigung erst lange nach Ausstellung der Amtsbescheinigung erging oder die Behörden sehr lange für eine Prüfung brauchten, geht aus der Opferfürsorgeakte nicht hervor.

Bescheid der Wiener Landesregierung, 3. September 1964. Stefanie Stedrys Enkelin (Name im Dokument geschwärzt) bekam als Hinterbliebene ihres ermordeten Vaters eine Haftentschädigung zugesprochen. Grundlage war die 16. Novelle des OFG aus dem Jahr 1963.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Bescheid der Wiener Landesregierung, 3. September 1964.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Stefanie Stedrys Enkelin (Name im Dokument geschwärzt) bekam als Hinterbliebene ihres ermordeten Vaters eine Haftentschädigung zugesprochen. Grundlage war die 16. Novelle des OFG aus dem Jahr 1963.

David Holzer (1923-2015)

Der Osttiroler Landwirt David Holzer desertierte gemeinsam mit seinem Bruder und einem Nachbarn im Sommer 1943 aus der Wehrmacht. Alle drei hatten nach ihrem Einsatz u.a. an der Ostfront den Krieg für Nazi-Deutschland nicht weiterkämpfen wollen. Während seine beiden Gefährten den Krieg nach ihrer Ergreifung nicht überleben konnten, kehrte David Holzer im Jänner 1946 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft zurück. Er hatte die Haft in den Emslandlagern und die letzten Kriegsmonate als Strafsoldat in einer sogenannten Bewährungseinheit überstanden. Nach Kriegsende sprach in der Familie Holzer jahrzehntelang niemand über die Ereignisse im Krieg; die Eltern erwähnten ihrem überlebenden Sohn gegenüber nicht einmal, dass sie selbst aufgrund ihrer Beihilfe zur Fahnenflucht ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Obwohl David Holzer durch die Hafterfahrungen in den Straflagern im Emsland, dem Wehrmachtgefängnis Torgau und den extremen Bedingungen bei den Bewährungseinheiten schwer traumatisiert war, stellte er keine Anträge auf Anerkennung als NS-Opfer – möglicherweise auch deshalb, weil er sich die von vielen Überlebenden als entwürdigend empfundene Prozedur des Nachweises der »richtigen» Fluchtmotive ersparen wollte. Nachdem ein Team junger WissenschaftlerInnen David Holzer für ihr Forschungsprojekt ausfindig gemacht hatte, konnten sie ihn nach der Jahrtausendwende dazu bewegen, Anträge auf Opferfürsorge beim Nationalfonds der Republik Österreich sowie bei den zuständigen Sozialbehörden zu stellen. Diese wurden – wenn auch z.T. nach erheblicher Verzögerung infolge bürokratischer Hemmnisse – schließlich bewilligt, David Holzers Widerstandshandlung staatlicherseits anerkannt.

 

Dokumente zur Fallgeschichten David Holzer

David Holzer in Schlaiten, 2002 Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

David Holzer in Schlaiten, 2002 Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

 

Strafnachsicht im Gnadenwege, 18. November 1945. Noch bevor David Holzer aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause zurückkehrte, bemühte sich sein Vater (ebenfalls mit Vornamen David) darum, die gegen ihn selbst verhängte Strafe von 10 Monaten Gefängnis wegen »Unterstützung von Fahnenflüchtigen« aufheben zu lassen. Bis dahin galt sie nach der Kriegssonderstrafverordnung noch als rechtskräftig verhängt. Erst im Jahr 2005 wurden solche Verurteilungen in Österreich eindeutig aufgehoben.  Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Strafnachsicht im Gnadenwege, 18. November 1945.
Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Noch bevor David Holzer aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause zurückkehrte, bemühte sich sein Vater (ebenfalls mit Vornamen David) darum, die gegen ihn selbst verhängte Strafe von 10 Monaten Gefängnis wegen »Unterstützung von Fahnenflüchtigen« aufheben zu lassen. Bis dahin galt sie nach der Kriegssonderstrafverordnung noch als rechtskräftig verhängt. Erst im Jahr 2005 wurden solche Verurteilungen in Österreich eindeutig aufgehoben.

Antrag David Holzers auf eine Amtsbescheinigung und Leistungen nach OFG, 3. Dezember 2004. Der zu diesem Zeitpunkt 81-Jährige konnte bereits auf umfassende Prüfung und Anerkennung durch den Nationalfonds aus dem Jahre 2003 verweisen. Seine Pension hatte David Holzer zuvor ohne die sonst für Verfolgte der NS-Militärjustiz üblichen Abzüge erhalten, weil er offenbar seine Zeit in den Straflagern gegenüber den Behörden nicht erwähnt hatte.  Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Antrag David Holzers auf eine Amtsbescheinigung und Leistungen nach OFG, 3. Dezember 2004 (Auszug).
Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Der zu diesem Zeitpunkt 81-Jährige konnte bereits auf umfassende Prüfung und Anerkennung durch den Nationalfonds aus dem Jahre 2003 verweisen. Seine Pension hatte David Holzer zuvor ohne die sonst für Verfolgte der NS-Militärjustiz üblichen Abzüge erhalten, weil er offenbar seine Zeit in den Straflagern gegenüber den Behörden nicht erwähnt hatte.

Bescheid der Tiroler Landesregierung, 27. Januar 2005. Bereits nach kurzer Zeit erreichte David Holzer die positive Nachricht, dass seine Amtsbescheinigung bewilligt, eine Opferrentenzahlung festgesetzt sei. Bemerkenswert ist die zu diesem Zeitpunkt noch ungewöhnliche Feststellung, dass die Desertion selbst »als gegen die Ideen und Ziele des Nationalsozialismus gerichtete Tat anzusehen« sei. Diese wurde damit zugleich als Akt für ein freies und demokratisches Österreich gewertet.  Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Bescheid der Tiroler Landesregierung, 27. Januar 2005 (Auszug).
Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Bereits nach kurzer Zeit erreichte David Holzer die positive Nachricht, dass seine Amtsbescheinigung bewilligt, eine Opferrentenzahlung festgesetzt sei. Bemerkenswert ist die zu diesem Zeitpunkt noch ungewöhnliche Feststellung, dass die Desertion selbst »als gegen die Ideen und Ziele des Nationalsozialismus gerichtete Tat anzusehen« sei. Diese wurde damit zugleich als Akt für ein freies und demokratisches Österreich gewertet.

Schreiben Sozialministerium an die Tiroler Landesregierung, 1. März 2005 (zwei Blätter). Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Schreiben Sozialministerium an die Tiroler Landesregierung, 1. März 2005 (zwei Blätter).
Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Das Ministerium stellte fest, dass trotz der vorgängigen Anerkennung durch den Nationalfonds Holzers »politische Motivierung« noch einmal nachgewiesen werden müsste. Den ersten Bescheid vom 27. Januar bestätigte das Sozialministerium erst knapp eineinhalb Jahren später, nach abermaliger eingehender Archivrecherche.

Missstandsfeststellung, 1. Juli 2009 (Auszug). Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Missstandsfeststellung, 1. Juli 2009 (Auszug).
Quelle: Privatarchiv Peter Pirker

Der Opferfürsorgeakt David Holzers blieb zwischen Juni 2006 und August 2008 in der Verwaltung unbearbeitet. Ohne Hilfe von außen hätte Holzer wohl niemals Zahlungen nach OFG erhalten. Ein befreundeter Wissenschaftler wandte sich 2009 an die Volksanwaltschaft, die daraufhin einen »Missstand der Verwaltung feststellte. Zwischenzeitlich hatten die Sozialbehörden die ausständigen Rentenzahlungen an David Holzer überwiesen. Zwischen Antrag und Auszahlung waren 50 Monate vergangen.

 

Karl Korunka (1927-2012)

Im Januar 1998 stellte Karl Korunka, am Ende des Krieges Rekrut in einer Nachrichtenabteilung des Heeres, einen Antrag auf Ausgabe eines Opferausweises nach OFG. Der damals 17-Jährige war im September 1944 zunächst einem Einberufungsbescheid nicht gefolgt, Anfang Oktober aufgegriffen, wenig später geflohen, im Dezember abermals verhaftet und im Januar 1945 wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden. Der Gerichtsherr setzte die Strafe kurz darauf »im Gnadenwege« zur Frontbewährung aus. Auf dem Weg dorthin gelang Korunka seinen eigenen Angaben zufolge ein weiteres Mal die Flucht. Die zuständige Wiener Sozialbehörde wies das Ansuchen ab, da eine (nach dem Gesetz definierte) politische Motivation aus den überlieferten Gerichtsunterlagen nicht hervorging. Sieben Jahre nach seinem ersten Antrag, im Nachgang des 2005 erlassenen NS-Aufhebungsgesetzes, bemühte sich Karl Korunka abermals um einen Opferausweis. Die Behörde stellte nun fest, dass aus den überlieferten Unterlagen nicht zweifelsfrei hervorgehe, dass Korunka die für eine Entschädigung erforderliche Mindesthaftdauer von drei Monaten nachweisen könne und erstellte abermals keinen positiven Bescheid. Erst gut 26 Monate Jahre später, im Oktober 2011 und nach weiteren Eingaben Korunkas, wurde sein Antrag auf Haftentschädigung schließlich doch bewilligt; er erhielt für die Zeit seiner Verfolgung zwischen September 1944 und April 1945, die er abwechselnd im Wehrmachtstrafvollzug und im Verborgenen verbrachte, insgesamt 187, 50 €. Das Beispiel zeigt, dass die Sozialverwaltungen auch 67 Jahre nach Kriegsende den Verfolgten noch immer reserviert gegenüberstanden und das hohe Alter der Antragstellenden dabei offenbar kaum berücksichtigten. Rund ein Jahr nach dem Bescheid starb Karl Korunka im Alter von 85 Jahren.

 

Dokumente zur Fallgeschichte Karl Korunka

Anklageverfügung des Gerichts der Division 177, 19. Dezember 1944.  Quelle: Österreichisches Staatsarchiv/ Archiv der Republik

Anklageverfügung des Gerichts der Division 177, 19. Dezember 1944.
Quelle: Österreichisches Staatsarchiv/ Archiv der Republik

 

Feldurteil, 2. Februar 1945 (Auszug). Die Nichtbefolgung des Gestellungsbefehls wertete das Gericht kurz vor Kriegsende als »Zersetzung der Wehrkraft«. Allein darauf stand als Regelstrafe die Todesstrafe. Die Bezeichnung »Volksschädling« erging nach der gleichnamigen Verordnung, derzufolge praktisch jede Straftat schwerste Strafen nach sich ziehen konnte, wenn die Richter das nach den vermeintlichen »Kriegsnotwendigkeiten« für erforderlich hielten.  Quelle: Österreichisches Staatsarchiv/ Archiv der Republik

Feldurteil, 2. Februar 1945 (Auszug).
Quelle: Österreichisches Staatsarchiv/ Archiv der Republik

Die Nichtbefolgung des Gestellungsbefehls wertete das Gericht kurz vor Kriegsende als »Zersetzung der Wehrkraft«. Allein darauf stand als Regelstrafe die Todesstrafe. Die Bezeichnung »Volksschädling« erging nach der gleichnamigen Verordnung, derzufolge praktisch jede Straftat schwerste Strafen nach sich ziehen konnte, wenn die Richter das nach den vermeintlichen »Kriegsnotwendigkeiten« für erforderlich hielten.

Bescheid der Magistratsabteilung 12, 2. April 1998. Entsprechend der damals geltenden gesetzlichen Regeln, erkannten die Sozialbehörden wehrmachtgerichtliche Verfolgung meist nur an, wenn gleichzeitig Bescheinigungen politischer Parteien oder NS-Opferverbände vorgelegt werden konnten. In allen anderen Fällen wurde in der Regel rein »persönliche« Motive unterstellt und der verbrecherische Charakter der Wehrmachtgerichtsbarkeit insgesamt ignoriert.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Bescheid der Magistratsabteilung 12, 2. April 1998.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Entsprechend der damals geltenden gesetzlichen Regeln, erkannten die Sozialbehörden wehrmachtgerichtliche Verfolgung meist nur an, wenn gleichzeitig Bescheinigungen politischer Parteien oder NS-Opferverbände vorgelegt werden konnten. In allen anderen Fällen wurde in der Regel rein »persönliche« Motive unterstellt und der verbrecherische Charakter der Wehrmachtgerichtsbarkeit insgesamt ignoriert.

Antrag auf einen Opferausweis, 23. Juli 2009. Wie Karl Korunka von der Änderung der Opferfürsorgegesetzgebung 2005 erfahren hatte, ist unklar. Die Bewilligung des Antrags gut zwei Jahre später ist zwiespältig. Einerseits erkannte das Amt Korunka eine Haftentschädigung zu, obwohl er die Haftzeiten nicht anhand von Akten nachweisen konnte. Andererseits zog sich das Verfahren sehr lange hin.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Antrag auf einen Opferausweis, 23. Juli 2009.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Wie Karl Korunka von der Änderung der Opferfürsorgegesetzgebung 2005 erfahren hatte, ist unklar. Die Bewilligung des Antrags gut zwei Jahre später ist zwiespältig. Einerseits erkannte das Amt Korunka eine Haftentschädigung zu, obwohl er die Haftzeiten nicht anhand von Akten nachweisen konnte. Andererseits zog sich das Verfahren sehr lange hin.

Opferausweis für Karl Korunka, um 2011. Der Sohn eines Tischlermeisters wurde in Wien geboren und lebte dort bis zu seinem Tod im Jahre 2012. Nach dem Krieg arbeitete er u.a. als Tischlergeselle. Über sein sonstiges Leben ist nichts bekannt.  Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Opferausweis für Karl Korunka, um 2011.
Quelle: Stadt- und Landesarchiv Wien

Der Sohn eines Tischlermeisters wurde in Wien geboren und lebte dort bis zu seinem Tod im Jahre 2012. Nach dem Krieg arbeitete er u.a. als Tischlergeselle. Über sein sonstiges Leben ist nichts bekannt.

 

 

 

Literaturhinweise zur Wiedergutmachung

Karin Berger; Nikolaus Dimmel; David Forster; Claudia Spring; Heinrich Berger: Vollzugspraxis des „Opferfürsorgegesetzes“. Analyse der praktischen Vollziehung des einschlägigen Sozialrechts, Wien / München 2004.

Brigitte Bailer-Galanda: Wiedergutmachung kein Thema. Österreich und ide Opfer des Nationalsozialismus, Wien 1993.

David Forster: Die Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit und die Zweite Republik. Fürsorge und Entschädigung. In: Manoschek, Walter (Hg.): Opfer der NS-Militärjustiz. Urteilspraxis – Strafvollzug – Entschädigungspolitik in Österreich, Wien 2003, S. 651-703.

David Forster: Die Zweite Republik und die Wehrmachtsdeserteure. Fürsorge und Entschädigung für Opfer der NS-Militärjustiz. In: Pirker, Peter; Wenninger (Hg.): Wehrmachtsjustiz. Kontext, Praxis, Nachwirkungen, Wien 2010, S. 242-254.

Hannes Metzler: Ehrlos für immer? Die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure in Deutschland und Österreich, Wien 2007.

Moos, Reinhard: Die juristische Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz. In: Kohlhofer, Reinhard; Moos, Reinhard (Hg.): Österreischische Opfer der NS—Militärgerichtsbarkeit – Rehabilitierung und Entschädigung, Wien 2003, S. 65-90.

Veröffentlicht unter Allgemein

Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-Militärjustiz in Kagran 2016

15. Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-Militärjustiz

Das Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« lädt herzlich zur 15. Gedenkveranstaltung »Nie wieder Gleichschritt!« an der ehemaligen Hinrichtungsstätte auf dem Gelände des Militärschießplatzes Kagran ein. Dort starben zwischen 1938 und 1945 Hunderte wegen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilte Wehrmachtsoldaten im Kugelhagel von Exekutionskommandos. Wir treffen uns zum Gedenken an alle ungehorsamen Soldaten und ZivilistInnen, die von Wehrmacht und SS ermordet wurden.

Zeit: 26. Oktober 2016, 11 Uhr

Ort: Gedenktafel im Donaupark

Hinweis: Es wird seitens der VeranstalterInnen heuer keinen Kranz geben. Wir bitten alle Schnittblumen der eigenen Wahl mitzunehmen um diese am Ende der Veranstaltung als Form des Gedenkens beim Denkmal abzulegen.

Es sprechen

  • Richard Wadani / Wehrmachtsdeserteur und Ehrenobmann des Personenkomitees „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“
  • Birgit Hebein / Abgeordnete zum Wiener Landtag/ Mitglied des Gemeinderates und ehem. Mitarbeiterin der ARGE Wehrdienstverweigerung

Anfahrt:  U1 bis Alte Donau, Ausgang Arbeiterstrandbadstraße, rechts halten, etwa 400 Meter Richtung Nordwesten, dann in den Donaupark einbiegen. Der Gedenkstein befindet sich auf dem parallel zur Arbeiterstrandbadstraße verlaufenden Parkweg.

Wir würden uns über Ihre/Deine Teilnahme sehr freuen. Für Rückfragen steht Thomas Geldmacher (thomas.geldmacher@univie.ac.at, Tel. +43664 517 5613) gerne zur Verfügung.

Einladung zur Feier 2016 als PDF

Filmpräsentation Filmclub Bozen 19.10.2016

»Wir waren nicht bereit mitzumachen« 
Oder die Zerstörung von Erinnerung

Zwei Dokumentarfilme über Desertion, Kriegsdienstverweigerung und Sippenhaft während des Nationalsozialismus in Nord- und Südtirol.

Österreich-Bild von Bert Breit aus dem Jahr 1995 (25 Minuten)
Österreich-Bild von Georg Laich aus dem Jahr 2015 (25 Minuten)
Mittwoch, 19. Oktober 2016, 20 Uhr
Filmclub Bozen

Veranstalter
Michael-Gaismair-Gesellschaft Bozen
Verein Geschichte und Region / Storia e regione
Gemeindemuseum Absam

Anschließend Diskussion mit
Johannes Kramer, Historiker (Meran, Wien)
Leopold Steurer, Historiker  (Meran)
Georg Laich, Journalist (Innsbruck)
Matthias Breit, Museumsleiter (Absam)

Einladung

http://www.filmclub.it/it/programma/film/wir-waren-nicht-bereit-mitzumachen-oder-die-zerstoerung-von-erinnerung/

 

Buchpräsentation Ballhausplatz 23.09.2016

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…und so schaut es aus, das Buch!

Programm

  • Thomas Geldmacher | Politikwissenschaftler, Mitherausgeber und Obmann des Personenkomitees „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“
  • Juliane Alton | Mitherausgeberin, Landesgeschäftsführerin der Grünen und Umweltstadträtin in Dornbirn Rede
  • Olaf Nicolai | Künstler und Schöpfer des Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz in Wien
  • Musik | Paul Gulda | Klavier und Gesang

Am 24. Oktober 2014 wurde in Wien das Denkmal für die österreichischen Verfolgten der NS-Militärjustiz eröffnet. Es befindet sich am Ballhausplatz, zwischen Bundeskanzleramt und Präsidentschaftskanzlei gelegen, und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Heldenplatz. Der Staatsakt, an dem die prominentesten Politikerinnen und Politiker des Landes teilnahmen – allen voran der Bundespräsident -, markiert einen gedenkpolitischen Meilenstein und den Höhepunkt eines über 15-jährigen politischen Rehabilitierungsprozesses, der seinen Anfang Ende der 1990er Jahre in einer Initiative von Studierenden an der Universität Wien und in einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an den Bundesminister für Justiz genommen hatte. Denn das Denkmal des Berliner Künstlers Olaf Nicolai steht für das Ende der Ausgrenzung der Deserteure aus der Erinnerung an die Verfolgten des Nationalsozialismus. Der Band leistet dreierlei: Er dokumentiert den Denkmalprozess von den Anfängen bis heute, er ordnet das Projekt in den zeit- und kunsthistorischen Kontext sowie in die vergangenheitspolitischen Debatten ein und lässt schließlich erstmals Angehörige der zweiten und dritten Generation der Verfolgten in kurzen Essays zu Wort kommen.

Link zur Einladung als PDF.

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 Fotos der Veranstaltung

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Mitherausgeber und Obmann des Personenkomitees Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz Thomas Geldmacher moderiert die Veranstaltung

Alle Fotos: Magnus Koch

 

Gedenkveranstaltung Ballhausplatz 03.09.2016

Das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“ lädt ein zur Gedenkveranstaltung
„… dass man auf diese Weise eben Sand in die Nazi-Maschinerie streuen konnte.“

Am 1. September 1939 überfiel das Deutsche Reich Polen und begann damit den Zweiten Weltkrieg. Während der nächsten knapp sechs Jahre kämpften österreichische Soldaten Seite an Seite mit ihren „reichsdeutschen“ Kameraden. In den Jahrzehnten nach dem Krieg und zum Teil bis hinein in die Gegenwart wurde und wird dies als „Verteidigung der Heimat“ gedeutet, die gehorsamen Veteranen als (missbrauchte) Helden.

Für die ungehorsamen Soldaten, die Deserteure, „Wehrkraftzersetzer“ oder „Kriegsverräter“ bedeutete dies umgekehrt die Diffamierung als Feiglinge und Verräter. Die Zweite Republik beschloss erst spät, in den 2000er Jahren, diejenigen zu rehabilitieren, die den nationalsozialistischen Krieg nicht weiter kämpfen wollten. Die Gesetze von 2005 und 2009 waren zentrale Grundlagen für das 2010 bis 2014 unter maßgeblicher Mitwirkung des Personenkomitees »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« von der rot-grünen Wiener Stadtregierung errichtete Deserteursdenkmal am Ballhausplatz.

Das Personenkomitee lädt daher anlässlich der 77. Wiederkehr des Überfalls der Wehrmacht auf Polen und des Antikriegstages am 1. September herzlich ein zur 2. Gedenkveranstaltung am Ballhausplatz. Wir treffen uns zum Gedenken an die ungehorsamen Soldaten der Wehrmacht, an verfolgte Kriegsgefangene und ZivilistInnen aus ganz Europa, die von Wehrmacht und SS ermordet wurden.

Zeit: 3. September 2016, 10:30 Uhr

Ort: Ballhausplatz, Wien

Programm:

  • Magnus Koch | Historiker und Mitglied des Personenkomitees „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“ (Begrüßung und kurze Einführung)
  • David Ellensohn | Klubobmann der Grünen im Wiener Landtag und Gemeinderat
  • Martina Renner | Mitglied des Deutschen Bundestages für DIE LINKE (u.a. Mitglied im Innenausschuss des Bundestages und Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion)

Es wird angeregt, dass alle BesucherInnen der Feier, die ein entsprechendes Zeichen setzen wollen, eine Schnittblume ihrer Wahl selbst mitbringen – auf einen Kranz wird verzichtet.

Gericht der Division 177, Standort Hohenstaufengasse

Gericht der Division 177, Standort Hohenstaufengasse

Im Gebäude Hohenstaufengasse 3 befand sich ab Ende 1943 bis zur Befreiung ein Gericht der NS-Militärjustiz. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, u.a. verfolgte.

Briefkopf des Gerichts der Divison 177, Standort Hohenstaufengasse 3 (Quelle: DÖW)

Briefkopf des Gerichts der Divison 177, Standort Hohenstaufengasse 3 (Quelle: DÖW)

Geschichte vor 1938
Das Gebäude Hohenstaufengasse 3 wurde von Otto Wagner in den Jahren 1882-1884 für die Zentraleuropäische Länderbank errichtet. Es gilt als hervorragendes Beispiel für das Frühwerk des berühmten Jugendstilarchitekten und findet daher in zahlreichen Architekturlexika Erwähnung. Die Länderbank verkaufte das Haus im Sommer 1938 an das Deutsche Reich. Die Wehrmacht ließ sogleich Modernisierungen durchführen, einige Zeit nutzten auch andere Stellen das Gebäude, darunter das Ministerium für Landwirtschaft. Der große, helle Kassensaal und die Tresorräume im Keller bestehen bis heute.


NS-Militärjustiz
Das Feldkriegsgericht der Division 177 besaß in Wien bereits zwei Standorte, am Stubenring und Loquaiplatz. Ende 1943 wurde ein dritter Standort in der Hohenstaufengasse 3 eingerichtet. Man kann davon ausgehen, dass der Standort und die neue Abteilung III eigens zur Verfolgung des ‚Selbstverstümmler-Unwesens‘, das dem Divisionsrichter Karl Everts ein ideologischer Dorn im Auge war, eingerichtet wurden. Die geografische Nähe zu den Verhörräumlichkeiten in der Roßauer Kaserne und zum Gericht der Wehrmachtskommandantur Wien in der Universtitätsstraße boten zusätzliche Vorteile gegenüber der Mariahilfer Hauptstelle. Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten insgesamt rund 17 Richter am Gericht der Division 177.


Jagd nach „Selbstverstümmlern“
Die nunmehrige Abteilung III des Gerichts der Division 177 unter der Leitung von Karl Everts führte vor allem einen unerbittlichen Kampf gegen Selbstverstümmler. Man war bei Gericht der Überzeugung, dass durch absichtlich beigefügte Verletzungen und Selbstansteckungen, falsche Krankmeldungen oder mutwilliger Verlängerung von Heilungsprozessen in Wien massenweise der Dienst in der Wehrmacht verweigert wurde.

Karl Everts, der schon vor dem Krieg als Richter beim Gericht der 2. Panzer-Division in Wien stationiert gewesen war, baute in Zusammenarbeit mit der Fahndungsgruppe 200 der Heeresstreife ein engmaschiges Netzwerk der Verfolgung auf, das sich anfangs auf bestimmte Formen von Knochenbrüchen und Kniegelenksverletzungen konzentrierte, schon bald aber jede vermutete Selbstverstümmelung untersuchte.

Die Fahndungsgruppe 200 lieferte Everts im Frühsommer 1944 zwar erste Hinweise auf systematisch betriebene Selbstverstümmelungen, es fehlten aber die Beweise. Dies änderte sich, als es Everts im Juli 1944 gelang, einen Denunzianten, dem er Strafmilderung versprochen hatte, in das Reservelazarett XIa in der Boerhavegasse in Wien-Landstraße einzuschleusen. Es wurde in Folge ein Netzwerk aus Denunziant:innen und Spion:innen aufgebaut, welche häufige Treffpunkte wie Schwimmbäder und Kaffeehäuser bzw. Tatorte wie Lazarette ausspähten. Zusätzlich kontrollierte die Heeresstreife vermehrt die Reservelazarette in Wien, um dort sowohl medizinisches Personal als auch Patienten unter Druck zu setzen und zu Denunziationen anzustiften.

Um sich selbstverletztende Soldaten zu finden war jedes Mittel Recht, auch explizit Folter. So meinte Everts in einer Urteilsbegründung:

„Wenn zeitlich und örtlich bestimmte Verletzungen geradezu seuchenartig auftreten, die am Marke und an der Wehrkraft eines Volkes, welches einen Kampf auf Leben und Tod führt, rütteln, dann müssen und können auch gegebenenfalls Mittel zur Anwendung gebracht werden, die geeignet sind, derartige Verbrecher zum Sprechen zu bringen. Bei der Auswahl der Mittel kann naturgemäß nicht jener Maßstab angelegt werden, wie er in Friedenszeiten üblich ist.“



Um die Kommunikation zwischen Hohenstaufengasse und Roßauer Kaserne zu vereinfachen, wo die Wehrmachtsstreife mit der Aufgabe betraut war, mit Verhören und Folterungen zu den erwünschten Geständnissen zu kommen, wurde ein Mitarbeiter des Gerichts direkt in der Kaserne stationiert.

Bereits am 4. August 1944 ging Everts davon aus, mindestens achtzig Fälle von Selbstverstümmelung zur Verhandlung bringen zu können. Die Anklagepunkte, die Everts ab Oktober 1944 verschriftlichte, basierten zu einem Großteil auf durch Folter erpressten Geständnissen, da die meisten Ärzte sich weigerten, tendenziöse Gutachten auszustellen, die die Anklage unterstützten. Zwischen 23. Oktober und 19. Dezember 1944 wurden jedenfalls 68 Personen, Frauen und Männer, wegen Selbstverstümmelung oder Beihilfe zur Selbstverstümmelung verurteilt, 27 von ihnen zum Tode, die übrigen Angeklagten erhielten insgesamt 378 Jahre Zuchthaus. 14 der zum Tode Verurteilten wurden am 7. Februar 1945 am Militärschießplatz Kagran erschossen. Everts leitete und organisierte diese Hinrichtungen.

Durchhalten in der Hohenstaufengasse
Noch am 15. Februar 1945, also zwei Monate vor der Befreiung Wiens durch die Rote Armee, führte Karl Everts Verfahren gegen Selbstverstümmler. Die Richter in der Hohenstaufengasse 3 hielten sogar in den letzten Tagen bis zur Befreiung den Dienstbetrieb aufrecht. Dieser bestand zu diesem Zeitpunkt vor allem daraus, verurteilte Soldaten zur „Frontbewährung“ zu schicken, also der Österreich vom Osten her befreienden Roten Armee entgegenzuschicken. Erst rund um den 4.4.1945 dürften sich auch die letzten Richter nach Oberösterreich abgesetzt haben.

Der historische Gerichtssaal des Divisonsgerichts dient heute als Sitzungszimmer (Quelle: Alexander Wallner)

Der historische Gerichtssaal des Divisonsgerichts dient heute als Sitzungszimmer (Quelle: Alexander Wallner)

Nach 1945
Das Gebäude fiel als „Deutsches Eigentum“ der Republik Österreich zu. In den ersten Jahren wurde es von den verschiedenen militärischen Stellen verwendet, dem folgte (wie am Otto-Wagner-Platz) das Zentralbüro des European Recovery Program (ERC, „Marshall-Plan“). Nach dessen Auslaufen nutzten verschiedene Bundesstellen (Bundesverlag, Lehrmittelstelle, Fremdenverkehrswerbung, Archiv des Innenministeriums, usw.) das Gebäude. Seit 1994 wurde es vom Bundeskanzleramt (Sektion III) genutzt, seit 2018 ist es Teil des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Der ehemalige Gerichtssaal ist heute ein Sitzungszimmer.


Aufarbeitung und Gedenken
Lange Zeit spielte die Darstellung der Gebäudegeschichte in Bezug auf die Verwendung während dem Nationalsozialismus für die das Gebäude nützenden Ministerien keine Rolle. Seit den 2010er Jahren wurde durch zivilgesellschaftliche Kampagnen die Geschichte des Gebäudes in der Öffentlichkeit thematisiert. So wies Richard Wadani, Wehrmachtsdeserteur und Ehrenobmann des Vereins ‚Personenkomitee Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz‘ am 13.8.2009 bei einer Pressekonferenz vor Ort auf das fehlende Gedenken hin:

Heldendenkmäler gibt es überall, aber an die Opfer erinnert nichts.



Am 6.9.2009 brachte eine vergangenheitspolitische Initiative namens ‚AK Denkmalpflege‘ während eines aktionistischen Stadtspazierganges eine temporäre Gedenktafel mit folgender Aufschrift am Gebäude an:

Hier, auf dem NS-Feldkriegsgericht für Wien von 1943-1945, hängt [k]eine Gedenktafel für die Verfolgten und Ermordeten der NS- Militärjustiz.



Am 12. Jänner 2024 wurde von Vizekanzler und Bundesminister Werner Kogler, in Anwesenheit der Bundesminister:innen Alma Zadić und Johannes Rauch, der zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures, sowie Bezirksvorsteher Markus Figl, eine Gedenktafel am Gebäude enthüllt, die auf die NS-Geschichte des Gebäudes verweist. Im Rahmen der feierlichen Enthüllung spielte das Ensemble der Gardemusik Wien das Moorsoldatenlied.

Fallbeispiele

Gericht Div. 177, Loquaiplatz

Briefkopf Gericht der Division 177, Standort Loquaiplatz. Bildquellen: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands / www.doew.at

Gericht der Division 177, Standort Loquaiplatz

Im Gebäude Loquaiplatz 9 befand sich ab 1939 bis zur Befreiung ein Gerichts der NS-Militärjustiz. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Geschichte vor 1938
Die Geschichte des Gebäudes am Loquaiplatz 9 (mit Fronten zur Königsegggasse 10 bzw. Otto-Bauer-Gasse 7-9, damals: Kasernengasse 7-9) ist eng mit der ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegung verbunden. Deren Einrichtungen litten unter Platznot, weswegen für die Arbeiter-Krankenkasse das Gebäude errichtet und 1904 bezogen wurde. Das Haus war während der Ersten Republik deshalb auch Angriffen ausgesetzt, etwa im September 1932 während des Wiener NSDAP-Gauparteitages.
Das Haus bezog 1934 – nach dem Verbot aller sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Organisationen – die austrofaschistische Einheitsgewerkschaft und eine Soldatenorganisation.

Nach dem „Anschluss“
Direkt nach dem „Anschluss“ Österreichs übernahm die Deutsche Arbeitsfront (DAF)  das Gebäude. Bald darauf meldete die Wehrmacht Verwendung an, welche zu diesem Zeitpunkt auf der Suche nach Gerichts- und Haftgebäude war. Noch 1939 übersiedelten Teile des Gerichts der Division 177 aus der Zentrale am Stubenring ins Gebäude Loquaiplatz 9.

Verfügung des Gerichts der Division 177, Standort Loquaiplatz 9 über die Vorführung eines Verdächtigen zur Hauptverhandlung (Quelle: DÖW)

Verfügung des Gerichts der Division 177, Standort Loquaiplatz 9 über die Vorführung eines Verdächtigen zur Hauptverhandlung (Quelle: DÖW)

Nutzung durch die Wehrmachtsjustiz
Im Gebäude fanden Richter und ihre MitarbeiterInnen sowie Gerichtsherren und ihre Stäbe Platz. Man nützte dazu zwei Etagen (erster Stock und Hochparterre) als Gerichts- und Büroräumlichkeiten, die Etagen darüber als Wohnungen. Zumindest 1944 diente der Standort am Loquaiplatz als „Hauptstelle“ der Division 177. Diese verfügte zu diesem Zeitpunkt über drei Standorte in Wien und eine in Brno/Brünn, elf bis 17 Richter sprachen an diesen Recht.
Unter den am Mariahilfer Standort tätigen Militärrichtern war Karl Everts, Leopold Breitler und Erich Schwinge, ein zentraler Kommentator des NS-Militärstrafrechts und nach dem Krieg Apologet der Wehrmachtjustiz.

Ansicht des Gebäudes heute (jedoch noch ohne Gedenktafel), Ecke Loquaiplatz und Königsegggasse (Bild: Alexander Wallner)

Ansicht des Gebäudes heute (jedoch noch ohne Gedenktafel), Ecke Loquaiplatz und Königsegggasse (Bild: Alexander Wallner)

Urteilsbestätigung durch Gerichtsherren
Die der Militärgerichtsbarkeit zugrundeliegende Logik verlangte eine Bestätigung jedes Urteils durch den Gerichtsherren. Der Loquaiplatz war einer jener Dienstorte von Gerichtsherren, an denen die Urteile – von der Arreststrafe bis zum Todesurteil – wirksam und gültig wurden. Für die meisten Verfahren der Division 177 war dies Generalmajor Erich Müller-Derichsweiler.

Gedenktafel, Loquaiplatz (Quelle: privat)

Gedenktafel, Loquaiplatz (Quelle: privat)

Nach 1945
Über die Befreiung des Gerichtsgebäudes ist nichts bekannt. 1948 wurde das Gebäude an den ÖGB restituiert, 1961 erwarb es die Stadt Wien. Heute beherbergt es neben zahlreichen Wohnung etwa auch die SPÖ-Mariahilf und ein städtisches Haus der Begegnung. Seit 2013 weist eine Erinnerungsstafel des Bezirks auf die Geschichte und Funktion des Gebäudes hin.

Fallbeispiel:
Johann Wimmer wurde vom Gericht am Loquaiplatz 9 im Jahr 1943 wegen Fahnenflucht als 20jähriger zum Tode verurteilt. Zwei Personen, die Wimmer halfen, ihn versteckten und mit Essen versorgten, wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Link zur Biografie von Johann Wimmer (DÖW)
Link zum Urteil gegen Johann Wimmer (samt Adressangabe Loquaiplatz 9)

Zentralgericht des Heeres, Außenstelle Wien

Zentralgericht des Heeres, Außenstelle Wien

Über dem heutigen Amtsgebäude des Bundesheeres am Franz-Josefs-Kai 7-9 wehte bis 1945 die Reichskriegsflagge, in ihm tagte die Wiener Außenstelle des Zentralgericht des Heeres. Es war als Gericht der NS-Militärjustiz Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Inserat eines Kleiderhauses, 1932, mit Anschrift (Quelle: Lehmann)

Inserat eines Kleiderhauses, 1932, mit Anschrift (Quelle: Lehmann)

Geschichte vor 1938
Der „Industriepalast“ am Franz-Josefs-Kai 7-9 war bis in die 1930er Jahre eine weithin bekannte Adresse: eine Vielzahl an Speditionen, Reisebüros, Großhandelsfirmen, Verlage und ähnlichen Unternehmen boten dort ihre Dienste an. 1932 hatten 60 Wiener Firmen dort Niederlassungen auf rund 2000 Quadratmetern, ein Beispiel siehe nebenbei. Das für Moriz Brill erbaute Gebäude wurde 1907 fertig gestellt und verfügte sogar über einen eigenen Abgang zur damaligen Stadtbahn (heute: Linie U4).

Übernahme Wehrmachtsjustiz
Die BesitzerInnen des Gebäudes wurden 1938 enteignet, das nunmehr „arisierte“ Gebäude für Dienststellen des Dritten Reiches adaptiert. Kurzfristig bezog das in Auflösung befindliche und aus dem Stubenring ausquartierte Ministerium für Wirtschaft und Arbeit das Gebäude, 1939 folgte die Wehrmacht mit verschiedenen Dienststellen.

Ausschnitt aus einer Ansicht des Franz-Josefs-Kais, 1913; Ganz rechts im Bild der Industriepalast, links die Urania (Quelle: Wiener Linien, Bildstrecke)

Ausschnitt aus einer Ansicht des Franz-Josefs-Kais, 1913; Ganz rechts im Bild der Industriepalast, links die Urania (Quelle: Wiener Linien, Bildstrecke)

Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin, Außenstelle Wien
Es handelte sich dabei um ein Gericht mit besonderer Zuständigkeit innerhalb der Wehrmachtsjustiz. Es war kein Höchstgericht, manche grundsätzlichen Entscheidungen aber für andere Gerichte bindend. Es wurde 1934 unter der Bezeichnung „Gericht der  Wehrmachtskommandantur Berlin“ gegründet, seit 1938 besaß es seine einzige Außenstelle in Wien. Es ist strikt vom Gericht der  Wehrmachtskommandantur Wien zu unterscheiden.
Das Gericht der Wehrmachtskommandantur Berlin war ua. zuständig für alle im Ersatzheer anfallenden Fälle von Wehrkraftzersetzung (mit Ausnahmen, etwa Selbstverstümmelung), Verstößen gegen das „Heimtückegesetz“, politischen Strafsachen, Homosexualität sowie alle Fahnenflüchtigen, die nach drei Monaten Fahndung nicht gestellt  wurden.

Über 100 Richter waren in Berlin und Wien an diesem Gericht tätig und führten rund 46.000 Verfahren. Die Zuständigkeit dieses Wiener Gerichts reichte weit in den von der Wehrmacht besetzten Osten und Süden und Westen, hier wurden Verfahren aus Griechenland, Rumänien und Frankreich verhandelt. Die Verhafteten wurden dabei nur selten dem Gericht selbst vorgeführt, meist das Urteil dem Soldaten nur verlesen und vor Ort exekutiert.

Briefkopf des Gerichts der Wehrmachtskommandantur Berlin, Außenstelle Wien mit Adresse Franz-Josefs-Kai 7-9 vom 2.Februar 1944 (Quelle: DÖW)

Briefkopf des Gerichts der Wehrmachtskommandantur Berlin, Außenstelle Wien mit Adresse Franz-Josefs-Kai 7-9 vom 2.Februar 1944 (Quelle: DÖW)

Zentralgericht des Heeres, Außenstelle Wien
Im Frühjahr 1944 wurde das Zentralgericht des Heeres gegründet  und übernahm die allermeisten Agenden des Gerichts der Wehrmachtskommandantur Berlin. Auch die Außenstelle Wien ging in diese neuen Strukturen über. Die Größe des Gerichts blieb dabei im Wesentlichen gleich, ebenso die Anzahl der Verfahren. 1945  dürften Teile des Zentralgerichts des Heeres in die Hohenstaufengasse 3 übersiedelt sein, möglicherweise wegen Platzmangel oder Schäden am Gebäude.

Briefkopf des Zentralgerichts des Heeres, Außenstelle Wien mit Adresse Franz-Josefs-Kai 7-9 vom 4.Juni 1944 (Quelle: DÖW)

Briefkopf des Zentralgerichts des Heeres, Außenstelle Wien mit Adresse Franz-Josefs-Kai 7-9 vom 4.Juni 1944 (Quelle: DÖW)

Kommandantur der Wehrmachtsstreife
Die Wehrmachtsstreife war im Wesentlichen für Fahndung nach und Festnahme von verdächtigen Soldaten zuständig. Ihr Zentrum bildete die nahegelegene Rossauerkaserne, wohin die Festgenommenen gebracht wurden und wo Verhöre und Folterungen stattfanden. Übergeordnete Stellen waren die Kommandostandorte am Franz-Josefs-Kai 7-9 und  am Kohlmarkt 8-10. Gestapo, Schutzpolizei und Wehrmachtsstreife unterstützten einander bei der Fahndung nach Verdächtigen stark, tauschten Informationen aus und bedienten sich des  gleichen Netzwerks aus InformantInnen- und DenunziantInnen. Sie überstellten sich Verhaftete, die in die jeweils anderen Zuständigkeitsbereiche fielen. Entlang des Donaukanals konzentrierten sich diese Institutionen auch räumlich:  Die Gestapo-Zentrale am Morzinplatz lag nur 400 Meter von der Kommandantur der Wehrmachtsstreife entfernt, wenige hundert Meter flussaufwärts folgten die Rossauerkaserne als Verhör- und Folterort sowie  das Polizeigefängnis Rossauerlände, das alle drei nutzten.

Eingang des Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai 7-9 (Quelle: Alexander Wallner)

Eingang des Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai 7-9 (Quelle: Alexander Wallner)

Frontansicht des Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai 7-9 (Quelle: Alexander Wallner)

Frontansicht des Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai 7-9 (Quelle: Alexander Wallner)

Nach 1945
Das Gebäude wurde bei der Befreiung leicht beschädigt. Es fiel der Republik Österreich zu, obwohl es vor der „Arisierung“ gar nicht staatlichen Stellen diente. Gleich nach 1945 nutzte die Vorgänger-Institutionen des Bundesheeres und teils auch andere Einrichtungen der öffentlichen Hand das Gebäude. Erst Anfang 1955 wurde das Gebäude formal den enteigneten BesitzerInnen restituiert und daraufhin für das Verteidigungsministerium zurückgekauft. Ab 1957 wurde das Gebäude renoviert und modernisiert, damals erhielt es auch die schmucklose, grau-braune Fassade. Seither dient es dem Verteidigungsministerium als „Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai“, zeitweise auch als Sitz des Ministers.

Gericht der 2.Panzer-Division

Gericht der 2.Panzer-Division

Im Gebäude Otto-Wagner-Platz 5 bestand ab 1938 ein großes Gericht der Wehrmacht. Als Gerichte der NS-Militärjustiz war sie Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Inserat Phönix-Versicherung, 1930, mit Anschrift (Quelle: Lehmann)

Inserat Phönix-Versicherung, 1930, mit Anschrift (Q: Lehmann)

Geschichte vor 1938
Das Gebäude wurde 1928/1929 von Ernst Epstein als Hauptsitz der Versicherungs-Gesellschaft Phönix erbaut. Die „Phönix“ war eine der größten österreichischen Versicherungen der Zwischenkriegszeit und durch Sponsoring stark mit der Innenpolitik verknüpft. Anfang 1936 erschütterte der Phönix-Skandal und seine Auswirkungen die Innenpolitik des austrofaschistischen Regimes, die Firma wurde noch 1936 liquidiert.

Übernahme Wehrmachtsjustiz
1938 übernahm gleich nach dem „Anschluss“ Österreichs Kommandantur und Gericht der 2. Panzer-Division das riesige,  siebengeschoßige Gebäude. Die 2. Panzer-Division wurde 1935 in Deutschland aufgestellt und 1938 nach Wien verlegt, im September 1939 verließ sie bedingt durch den Überfall auf Polen die Stadt wieder. Das Gericht der 2. Panzer-Division war eines von vier Divisionsgerichten zwischen März 1938 und September 1939 das in Wien tätig war. Alle befanden sich im örtlichen Nahbereich zum heutigen Landesgericht, das damals als Haftanstalt diente.

Größe und Verfahren
Über die Anzahl an Verfahren des Gerichts in diesen achtzehn Monaten bis Kriegsbeginn ist wenig bekannt, die Delikate waren meist minderschwer, oftmals Bagatellen und selten „politisch“. Am Gericht der 2. Panzer-Division dienten bis 1939 zumindest sechs Richter, darunter Karl Everts, der ab 1944 als Richter am Gericht der Division 177 ein leidenschaftliche Jagd auf Selbstverstümmler veranstaltete. Welche Behörde 1939 bis zur Befreiung das Gebäude nützte ist nicht bekannt.

Blick auf das Gebäude, heute von der Finanzmarktaufsicht benützt. Rechts im Hintergrund das Wiener Landesgericht. (Quelle: Alexander Wallner)

Blick auf das Gebäude, heute von der Finanzmarktaufsicht benützt. Rechts im Hintergrund das Wiener Landesgericht. (Quelle: Alexander Wallner)

Nach 1945
Das Gebäude übernahm die ECA Special Mission (Economic Cooperation Administration), eine US-Berhörde, die den Marshall-Plan umsetzte (Adresse: Frankhplatz 3). Ihr folgte 1958 die Österreichische Mineralverwaltung (später: OMV), ab 2009 die Finanznmarktaufsicht (FMA).

Gerichte Schwindgasse

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Schwindgasse 8 – Luftwaffen-Gericht und Reichkriegsgericht

Im Gebäude Schwindgasse 8 bestand ab 1938 ein großes Luftwaffen-Gericht, später auch eine Außenstelle des Reichkriegsgericht. Als Gerichte der NS-Militärjustiz war sie Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Briefkopf eines Schreibens des Gerichts des Luftgaus an eine Wiener Haftanstalt, 1942 (Quelle: DÖW)

Briefkopf eines Schreibens des Gerichts des Luftgaus an eine Wiener Haftanstalt, 1942 (Quelle: DÖW)

Einrichtung Gericht des Luftgau
Direkt nach dem „Anschluss“ 1938 bezog in der Schwindgasse 8 das Luftwaffen-Gericht Quartier. Dabei war die örtliche Nähe zu anderen hohen Stellen der Luftwaffe (Luftflottenkommando 4 am Schwarzenbergplatz, Luftgaukommando XVII am Schillerplatz) vorteilhaft. Das Gericht firmierte seit 1938 unter der Bezeichnung „Feldgericht des Luftgaus XVII“, später auch als „Feldgericht des kommandierenden Generals und Befehlshabers im Luftgau XVII“.

Zuständigkeit und Größe
Der Luftgau XVII war sehr groß und bestand aus einem Gutteil des heutigen Österreichs und der heutigen tschechischen Republik. Alle Angehörigen der Luftwaffe – Offiziere, Soldaten sowie etliche ZivilistInnen – unterstanden dem Luftgau-Gericht so nicht speziellere oder direktere Gerichte zuständig waren. Das Gericht unterhielt auch Außenstellen, etwa in Linz und Brno. Teilweise arbeiteten bis zu acht Richter gleichzeitig an diesem Gericht, ein Dienstaufsichtsrichter führte es. Urteil des Gerichts mussten von Gerichtsherren – den jeweiligen Luftwaffen-Kommandanten – unterzeichnet werden, die meisten saßen örtlich in den oben genannten Kommandanturen.

Ausschnitt aus einer Verfahrensverfügung gegen Angehörige einer steirischen Widerstandsgruppe (OFF) zu einer Verhandlung in der Schwindgasse 8, 1944 (Quelle: DÖW 21062/85C)

Ausschnitt aus einer Verfahrensverfügung gegen Angehörige einer steirischen Widerstandsgruppe (OFF) zu einer Verhandlung in der Schwindgasse 8, 1944 (Quelle: DÖW 21062/85C)

Reichskriegsgericht
Das Reichskriegsgericht (RKG) bestand in Berlin seit 1936, nach dem „Anschluss“ 1938 dehnte es seine Zuständigkeit auf Österreich aus. Bis zum Kriegsbeginn 1939 war es vor allem für Revisionsverfahren, nebst Verfahren wegen Hoch- und Landesverrat, zuständig. Manche seiner Entscheidungen waren richtungsweisend und verbindlich für andere Kriegsgerichte. Mitte August 1943 wechselte der Gerichtssitz von Berlin nach Torgau. Der 1941 eingerichtete 4. Senat des RKG tagte spätestens ab Herbst 1944 teils in der Schwindgasse in Wien. In mehr als 10.000 Fällen wurde vom RKG Ermittlungen geführt, rund die Hälfte dann auch angeklagt.

Zuständigkeiten des Reichskriegsgerichts
Das RKG war für bestimmte Delikte zuständig, egal ob von Soldaten oder ZivilistInnen verübt. Es war vor allem zuständig für die Delikte des Hochverrats, Landesverrats, Kriegsverrats, bei Angriffen auf den Führer und Reichskanzler, bei bestimmten Fällen der Wehrkraftzersetzung . Besonders viele Fälle religiöser und politischer (Kriegsdienst)Verweigerung landeten beim RKG.

Urteilspraxis des Reichskriegsgerichts
Von den 1189 verhängten Todesurteilen wurden 1049 vollstreckt, die meisten wegen Spionage (340), Landesverrat (313) und Zersetzung der Wehrkraft (313); ferner betrafen die Urteile mehr Zivilpersonen als Militärangehörige (689 zu 500), die meisten Militärangehörige waren wiederum Teil des Heeres. (422)

Bulgarische Botschaft heute (Bild: Mathias Lichtenwagner)

Bulgarische Botschaft heute (Bild: Mathias Lichtenwagner)

Auflösung beider Gerichte
Ende März 1945 wurde das Luftwaffengericht nach Oberösterreich verlegt, es bezog in Linz und Stadl-Paura bei Lambach Quartier. Wahrscheinlich wurde auch das Reichskriegsgericht zum gleichen Zeitpunkt aus der Schwindgasse abgezogen. Gegen Richter und Bedienstete des Luftwaffen-Gerichts in der Schwindgasse wurde 1945 ein Ermittlungsverfahren nach dem Kriegsverbrechergesetz geführt, bis Mitte 1947 jedoch alle Beschuldigten enthaftet und alle Verfahren eingestellt. Die Richter gaben zwar zu Protokoll, dutzende Todesurteile gegen Deserteure und Wehrkraftzersetzer gesprochen zu haben – das blieb für sie aber ohne Konsequenzen.

Die diplomatische Vertretung Bulgariens nutzt seit 1957 das Gebäude.

Fallbeispiel:
Karl und Edgar Ulsamer wurde am 11.März 1945 vom Reichskriegsgericht in der Schwindgasse zum Tode verurteilt, während der Evakuierung des WUG X gelang ihnen jedoch die Flucht.

Feldgericht Maxingstraße

Feldgericht in der Maxingstraße 20
Die Villa in der in der Maxingstraße 20 wurde 1938 enteignet und diente ab 1941 als Luftwaffen-Feldgericht. Als Gericht der NS-Militärjustiz war es Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Die Villa Trebitsch in der Maxingstraße 20, um ca. 1942 (Bild: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Die Villa Trebitsch in der Maxingstraße 20, um ca. 1942 (Bild: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Verwendung vor 1938
Die Villa ließ 1907/08 der Übersetzer, Lyriker und Journalist Siegfried Trebitsch erbauen. Nach dem „Anschluss“ 1938 war das Ehepaar Trebitsch zur Flucht gezwungen und musste sich verarmt und über 70-Jährige in der Schweiz ein neue Existenz aufbauen. Die gesamte Einrichtung der Villa wurde in einer „privaten Versteigerung“ unter BeamtInnen der Vermögensverkehrsstelle und deren Bekannten im Herbst 1940 entwendet. Mitte Jänner 1941 besichtigten erstmals Offiziere der Luftwaffe das Gebäude um es sodann für die Einrichtung eines Gerichts zu übernehmen.

Kriegsrichter des "Feldgericht des Höheren Fliegerausbildungskommandeurs 17" im Garten des Gerichts, Mai 1942 (Bild: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Kriegsrichter des “Feldgericht des Höheren Fliegerausbildungskommandeurs 17” im Garten des Gerichts, Mai 1942 (sitzend, 4.v.L.: Kriegsgerichtsrat Dr. Kunze, 5.v.L.: Kriegsgerichtsrat Dr. Schweiger) (Bild: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Luftwaffen-Gericht
Im Umfeld bestanden mehrere Einrichtungen der Luftwaffe, darunter die Zentrale des Höheren Fliegerausbildungskommandos 17 und die Luftwaffen-Kaserne am Küniglberg. Dies machte die Errichtung eines entsprechenden Gerichtes in Wien-Hietzing – weit abseits der anderen Wiener Militärgerichte – notwendig. Das Feldgericht des Höheren Fliegerausbildungskommandeurs 17 hatte ein relativ hohes Aufkommen an Verfahren, bis zu 70 pro Monat. Das Gericht war zumindest bis 1943 tätig, möglicherweise auch länger. Verfolgte der Luftwaffen-Gerichte saßen meist im WUG XXI in Wien-Floridsdorf ein, zum Tode verurteilte Soldaten der Luftwaffe wurden oft am Schießplatz Kagran hingerichtet,

Befreiung und Nicht-Rückgabe
Das Haus fiel nach der Befreiung 1945 als „Deutsches Eigentum“ der Republik Österreich zu, welche es 1946 sofort an die Tschechoslowakische Republik verkaufte. Seit diesem Zeitpunkt diente es als Residenz des tschechoslowakischen, seit 1993 als Wohnsitz des slowakischen Botschafters. Die „arisierte“ Villa und das „eingezogenes“ Vermögen wurde niemals restituiert, vor Ort erinnert heute kein Hinweis an Trebitsch oder das NS-Militärgericht – sehrwohl jedoch an den Architekten der Villa…

WUG XXI – Floridsdorf

Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Floridsdorf (WUG XXI)

In Wien wurden von der Wehrmachtsjustiz fünf Gefängnisse betrieben: Die Zentrale (WUG X) befand sich in Wien-Favoriten, die erste und größte Nebenstellen war in Wien-Floridsdorf eingerichtet. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.  Das historische Gebäude wird auch heute noch als Gefängnis genutzt.

Bezirksgericht (rechts, Altbau) und Justizanstalt (links, moderner Bau), 2012. (Quelle: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Bezirksgericht (rechts, Altbau) und Justizanstalt (links, moderner Bau), 2012. (Quelle: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Geschichte vor 1938
Das markante und große Gebäude wurde 1896 errichtet. Es beherbergte als Amtsgebäude Bezirksgericht samt Gefangenenhaus, Polizeistation und Magistratisches Bezirksamt, zudem mehrere Wohnungen. 1905 wurde Floridsdorf ein Wiener Bezirk, das Gefangenenhaus mehrmals erweitert und erneuert – es besaß 1938 zumindest 23 Zellen.

Übernahme der Wehrmachtsjustiz
Die Wehrmachtsjustiz verfügte direkt nach dem „Anschluss“ 1938 über zu wenig Hafträume, weswegen man Gefangenenhäuser der zivilen Justiz übernahm. Das Gefängnis in der Gerichtsgasse war das Erste, noch 1938 wurden hier Soldaten inhaftiert. Zum größten Teil betraf dies Soldaten der Luftwaffe. Das Gefängnis firmierte unter dem Titel „Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Floridsdorf“ oder „Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis XXI“ sowie teils auch als „Luftwaffen-Standortarrestanstalt“.

Nutzen und Netzwerk
Einerseits wurden im WUG XXI Soldaten von ihren militärischen Verbänden bei Verdacht selbst oder von Wehrmachtsstreife und anderen NS-Behörden, etwa der Polizei oder Gestapo, eingeliefert. Andererseits verbrachten Soldaten hier auch nach ihrer Verurteilung durch die Gerichte in der Innenstadt ihre Haft- bzw. Arreststrafen oder die Zeit bis zum Weitertransport in andere Anstalten des Strafvollzugs. Wie viele Soldaten das Gefängnis von 1938 bis 1945 durchliefen ist nicht exakt bestimmbar, vorsichtige Hochrechnungen ergeben weit über 1.000 Gefangene.

Blick aus dem Gefängnis-Spazierhof auf den historischen Teil des Gefangenenhauses, 2012. (Quelle: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Blick aus dem Gefängnis-Spazierhof auf den historischen Teil des Gefangenenhauses, 2012. (Quelle: Privatarchiv Mathias Lichtenwagner)

Befreiung und Nutzung nach 1945
Die Gegend um das Gefängnis stand, bedingt durch die vielen Firmen und die Remise, im Fokus der taktischen Flugangriffen der Alliierten, wovon auch der nicht-vollendete FlAK-Bunker gegenüber dem Gefängnis zeugt. Teile des Gebäudes wurden auch durch Bomben getroffen, wahrscheinlich aber nicht der Gefängnistrakt. Es ist nichts über die Befreiung des Gefängnisses selbst bekannt, wahrscheinlich wurden die Gefangenen wie in den anderen Wehrmachtsgefängnissen rechtzeitig Richtung Westen „evakuiert“. Die Hinrichtung der Offiziere Alfred Huth, Rudolf Raschke und Karl Biedermann am 6.4.1945 am nahen Floridsdorfer Spitz durch SS bzw. SD hat nichts mit der Haftanstalt zu tun. Der Bezirk selbst wurde erst Mitte April 1945 vollständig von der Wehrmacht befreit. Das Gefängnis wird seit 1997 als Außenstelle der Justizanstalt Mittersteig verwendet.

Fallbeispiel
Erich Salda wurde in der Rossauer Kaserne verhört, saß dann bis zu seiner Verurteilung vor dem Gericht der Div. 177 am 27.10.1944 im WUG XXI ein. Er wurde am 7.2.1945 am Hinrichtungsplatz Kagran mit anderen wegen mehrfacher Selbstverstümmelung erschossen: Einmal verletzte er sich selbst absichtlich um nicht mehr dienen zu müssen, zweimal half er Kameraden – Link Erschießung (DÖW)Link Foto Erich Salda (DÖW)

WUG Döbling (WUG XIX)

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Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Döbling (WUG XIX)

In Wien wurden von der Wehrmachtsjustiz fünf Gefängnisse betrieben: Die Zentrale (WUG X) befand sich in Wien-Favoriten, eine der vier Nebenstellen war Wien-Döbling eingerichtet. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte. Das ehemalige Gefängnis dient heute der Bezirksverwaltung als Magistratsgebäude, an die frühere Nutzung während des Nationalsozialismus erinnern noch originale Zellentüren und der Spazierhof des Gefängnis.

Plan des Gefangenenhauses von ca. 1900, zu sehen etwa der Spazierhof und eine Arrestzelle im Erdgeschoß (noch heute vorhanden!) (Quelle: Privatarchiv M.L.)

Plan des Gefangenenhauses von ca. 1900, zu sehen etwa der Spazierhof und eine Arrestzelle im Erdgeschoß (noch heute vorhanden!) (Quelle: Privatarchiv M.L.)

Geschichte vor 1938
Der verwinkelte und mehrmals erweiterte Gebäudekomplex diente vor 1938 verschiedenen staatlichen Stellen, wesentlich Magistratisches Bezirksamt, Bezirkshauptmannschaft sowie dem Bezirksgericht Döbling und Währing. Den Bezirksgerichten waren damals eigenständige Gefangenenhäuser angeschlossen, welches sodann nach 1938 von der Wehrmachtsjustiz übernommen wurde.

Größe und Beschreibung
Das eigentliche Gefängnis ist an der Rückseite Richtung Süden des Objekts Gatterburggasse 12-14. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Arrestzellen auf beiden Geschossen sowie einem Keller. Der maximale Belag lag bei der Errichtung bei rund 40 Personen, wurde aber nicht selten überschritten. Heute zeugen noch Zellentüren und der ungenutzte Spazierhof von der Verwendung als Gefängnis.

Übernahme der Wehrmachtsjustiz
Die Wehrmachtsjustiz verfügte über zu wenig Hafträume, weswegen sie auch das Döblinger Gefangenenhaus übernahm. Bis Ende 1939 fand die Verwendung für das Amtsgericht Döbling (AG Döbling), das ehemalige Bezirksgericht Döbling, ein Ende. Spätestens für 1942 ist die Verwendung als Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis belegt, wahrscheinlich aber schon früher. Das Gefängnis taucht sowohl als „Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Wien, Zweigstelle Döbling“ als auch „Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Döbling“ bzw. „Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis XIX“ in den Akten auf.

Bedeutung
Das WUG XIX war eines der vier Nebenstelle im Gefängnis-Netzwerk der Wiener Militärjustiz. Nur sehr wenige Akten zu Verfahren der Wehrmachtsjustiz sind erhalten geblieben, trotzdem lässt sich vieles über den Haftalltag und die Größenordnung sagen. Die Gefangenen verbrachten hier sowohl Haftstrafen, Untersuchungshaft als auch die Zeit bis zum Weitertransport in andere Gefängnisse – etwa ins Wehrmachtsgefängnis Groß-Mittel (Wiener Neustadt) oder Wehrmachtsgefängnis Glatz; Arreststrafen hingegen keine. Neben der Wehrmachtsstreife lieferten auch andere Stellen des NS-Staates, etwa die Gestapo, Gefangene hier ein oder holte sie ab. Leiter des WUG Gatterburggasse waren scheinbar Emil Riedel sowie Martin Mauser.

Befreiung und Nutzung nach 1945
Es ist nichts über die Befreiung des Gefängnisses selbst bekannt, wahrscheinlich wurden die Gefangenen wie in den anderen Wehrmachtsgefängnissen rechtzeitig Richtung Westen „evakuiert“. Der Bezirk Döbling selbst wurde um den 9. April 1945 durch die Rote Armee befreit. Heute nutzt der Bürgerdienst der Stadt Wien den im Erdgeschoss gelegenen Teil des ehemaligen Gefangenenhauses. Der erste Stock, wo sich die meisten Zellen befanden, wurde zu Schulungsräumen für SchülerInnen und Kindergruppen umgebaut. Der Großteil der für ein Gefangenenhaus typischen Einrichtung wurde entfernt, lediglich eine ehemalige Zellentür mit Guckloch und eine Klappe für Essen sowie der der Spazierhof für die Gefangenen sind noch vorhanden.

Fallbeispiel
Das Schicksal des Kärntner Hermann Pischelsberger, der im WUG Döbling einsaß und in Kagran hingerichtet wurde – Link Fallgeschichte (Erinnern Villach)

Albrechtskaserne (WUG II)

Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Albrechtskaserne (WUG II)

In Wien wurden von der Wehrmachtsjustiz fünf Gefängnisse betrieben: Die Zentrale (WUG X) befand sich in Wien-Favoriten, wegen Platznot wurde auch in der Albrechtskaserne in Wien-Leopoldstadt ein Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis eingerichtet. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Teil der Albrechtskaserne (ca. 1900) in Wien-Leopoldstadt (Lizenz: abgelaufen, frei nutzbar, wikimedia-common)

Übernahme durch Wehrmacht und Wehrmachtsjustiz
Nach dem „Anschluss“ 1938 übernahm die Wehrmacht alle Bundesheer-Kasernen, so auch die Albrechtskaserne. Da die Wehrmachtsjustiz nur über ungenügende Hafträume verfügte wurde ein Teil der nach dem Überfall auf Polen leeren Kaserne zum Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis umgebaut.

Nutzung
In das Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Albrechtskaserne kamen vor allem verurteilte Soldaten, hingegen kaum Untersuchungs-Häftlinge. Die verurteilten Soldaten sahen entweder einer Verbringung in den sonstigen Wehrmachtsstrafvollzug oder an die Front zur „Frontbewährung“ entgegen – beides mit ungewissem und oft tödlichem Ausgang. Rund zehn Prozent der von Wiener Gerichten verurteilten Personen kamen zumindest kurz in die Albrechtskaserne, das waren 1938 – 1945 mehrere Tausend Personen.

Befreiung und Nutzung nach 1945
Über die Befreiung der Kaserne im April 1945 ist nichts bekannt, bis 1955 war die Kaserne unter sowjetischer Verwaltung. 1955 bezog das Bundesheer und auch Stellen des Verteidigungsministeriums das Gebäude, die Bezeichnung der Kaserne bzw. Amtsgebäude wechselte des Öfteren. Seit 1979 befinden sich die Wiener Stellungskommission am Gelände der Kaserne. Seit Jahren wird über den Verkauf der ehemaligen Kaserne berichtet – der aktuelle bauliche Zustand der Gebäude macht dies sehr wahrscheinlich (Link extern).

Fallbeispiele:
Der 20jährigen Deserteur Johann Wimmer, dem die Flucht aus der Arresthaft in der Albrechtskaserne gelang, danach vom Gericht am Loquaiplatz verurteilt und im Wiener Landesgericht hingerichtet wurde:
Link zu seiner Biografie (DÖW)
Link zum Feldurteil gegen ihn (DÖW)

Trostkaserne

Trostkaserne – Sammelpunkt für Todeskandidaten

In Wien wurden von der Wehrmachtsjustiz fünf Gefängnisse betrieben: Die Zentrale (WUG X) befand sich in Wien-Favoriten, nahe der Trostkaserne. Diese heute Starhemberg-Kaserne genannte Kaserne diente der nationalsozialistischen Militärjustiz als Haftort für Todeskandidaten. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.

Geschichte vor 1938
Die Kaserne wurde 1911/12 errichtet, zuerst Erzherzog-Franz-Ferdinand-Infanterie-Kaserne benannt, nach Ausrufung der Republik 1918 sodann Trostkaserne. Die Anlage wurde mehrmals erweitert und modernisiert, Adresse blieb aber immer Gußriegelstraße 45 bzw. Troststraße 105.

Übernahme durch die Wehrmacht
Nach dem „Anschluss“ 1938 übernahm die Wehrmacht alle Bundesheer-Kasernen, so auch die Trostkaserne. Die Kaserne diente zuerst dem Heer, ab 1940 der Luftwaffe, zwischen 1942 und 1944 wurden in Favoriten FlAK-Abteilungen massiv ausgebaut.

Verwendung für die Wehrmachtsjustiz
Zwischen 1940 und 1945 wurden aus den fünf auf die Stadt verteilten Wehrmachtsuntersuchungsgefängnissen, vor allem aus dem nur 1250 Meter entfernten „Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis X“ in der Hardtmuthgasse, zum Tode verurteilte Soldaten in die Trostkaserne gebracht. Sie sollten hier ihre letzte Nacht vor der Hinrichtung am Schießplatz Kagran verbringen sollen. Es handelte sich dabei einerseits um eine logistische Notwendigkeit um den Abtransport der Hinzurichtenden samt der Soldaten, die die Erschießung vornahmen, zu bewerkstelligen. Andererseits handelte es sich dabei um einen militärischen Usus um die „Ausstoßung aus dem Heer“ zu vollziehen.

Bericht
Der Wehrmachtsgeistlichen Franz Loidl war einer der wenigen Zeugen dieser Vorgänge. Er berichtet nach 1945:

„Daraufhin wurde der Soldat von zwei Begleitern abgeführt, in eine abgetragene Militärhose samt Rock gesteckt und zur Armensünderzelle geleitet. Man nannte dies ‚Ausstoßung aus dem Heer‘. Die düstere Zelle hatte kein Fenster, nur eine Klomuschel, einen wackeligen Tisch und zwei einfache Sessel als Einrichtung. Ein paarmal gab es ein dürftiges Henkermahl auf einem Blechteller, auch das hörte später auf. Nur Zigaretten verblieben. (…) Zur Wache vor der offenen Tür gesellten sich immer wieder abwechselnd Soldaten/Kameraden, die den Armen durch Gespräche, Witze etc. abzulenken suchten, auch sich mit ihm zu unterhalten anfingen.“

„Ein ärmlicher Tisch, zwei Sessel und ein Eisenbett waren mit dem WC die einzige Einrichtung des fensterlosen, schmalen Raumes. Vor der dauernd offengelassenen Tür (wegen der Beobachtung, damit sich der Verurteilte nicht etwas zufüge) postierte sich die Wache.“

„Da die ganze Nacht über geraucht wurde und der Qualm keinen Abzug hatte, brannten mir ein paar Tage lang die Augen oder schmerzten mich, wie man besser sagt. Seither weiß ich, wie ähnlich nach einer Operation eine Nacht dahinschleicht und wie eine Ewigkeit nicht zu vergehen scheint. Dieses Warten die Nacht über bis zum Morgen des letzten Tages sei die eigentliche Todesstrafe und Abbüßung, da jeder Todeskandidat die unabwendbare sofortige Vollstreckung als Erlösung empfinden, ja sogar wünschen würde, wie mir vom Kommandanten erzählt wurde. (…) Die schweren Stiefeltritte, das laute Rufen und das Zuschlagen der Eisentüren [ließen] kaum ein Stündchen Ruhe zu. Auch ließ es mir keine Ruhe, wollte ich ja den Armen nicht allein und sich selbst überlassen. Man hatte mir nicht nur einmal bedeutet, daß ein auf das Sterben Wartender das Alleinsein und Gefühl der Verlassenheit sehr hart und beängstigend empfinde.“

„Allzu langsam krochen die frühen Morgenstunden etwa ab zwei oder drei Uhr hin, zumal es nun auch im so grau und öd wirkenden Hause ruhig geworden war. Da die Erschießung mit Tagesanbruch vollzogen werden mußte – etwa zwischen 6:15 – 7:15 Uhr, je nach Jahreszeit –, wurde es bald nach 5 Uhr früh lebendig im Haus. Schlösser-Rasseln, Auf- und Zuschlagen der schweren Gitter, schwere Stiefeltritte ließen die Nähe des Aufbruchs und der Abfahrt ahnen. Ein Unteroffizier vom Dienst mit Helfern erschien, legte die Hände des Todeskandidaten in Ketten (Schließen), dann auch die Füße (um die Knöchel), aber gelockert, so daß er mit Hilfe der Begleiter trippeln konnte. Es ging über die Treppe hinab in den öden Hof, wo schon der Autokar, der vergitterte, dem Polizeiauto „Grüner Heinrich“ gleichende LKW wartete. Eine Wachmannschaft stieg nach. (…) Hie und da ein Blick durch die Fensterlucke ließ erkennen, daß sich der kleine Konvoi über die Triesterstraße, den Margaretner- und Wiednergürtel, die Prinz-Eugen-Straße, den Schwarzenbergplatz und Ring, vorbei an der Urania, dem Tegetthofdenkmal und über die Reichsbrücke auf holpriger Straße bewegte.“

Heutige Starhemberg-Kaserne des Österreichischen Bundesheeres, frühere Trostkaserne (Quelle: Wikimedia, Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0 de)

Befreiung 1945 und Nutzung heute
Die Kaserne war als Teil der FlAK-Großkampfbatterie „Wienerberg“ stark in die Kämpfe gegen die Rote Armee eingebunden die ab dem 5.April 1945 versuchte Wien von der Wehrmacht und SS zu befreien. Erst am Abend des 6. Aprils war Wien-Favoriten bis zum Gürtel befreit. Bis 1955 benutzte die Rote Armee die Trostkaserne, danach übernahm sie das Bundesheer. 1967 erfolgte die Umbenennung in Starhemberg-Kaserne, die heute als Fernmeldetruppenschule dient.

Gespräch mit Richard Wadani

Kritik, Widerstand und Solidarität als Lebensprinzip

Richard Wadani im Gespräch mit Univ.-Prof. Dr. Hans Hautmann und Dr.in Lisa Rettl

Themen des Abends:
– seine Desertion aus der Wehrmacht
– die Freie Österreichische Jugend (FÖJ) im ersten Nachkriegsjahrzehnt
– die Sportpolitik der KPÖ nach 1945 und
– den Umgang der österreichischen Nachkriegsgesellschaft mit den Opfern der NS-Militärjustiz

Eine Veranstaltung der Alfred Klahr Gesellschaft und des Wiener KZ-Verbands

Dienstag, 19. April 2016, 19.00
Kulturcafé 7Stern
Siebensterngasse 31, 1070 Wien

Buchtipp: Lisa Rettl/Magnus Koch: „Da habe ich gesprochen als Deserteur.“ Richard Wadani. Eine politische Biografie. Wien: Milena Verlag 2015, 295 S., 19,90 Euro

Presse 2016

Aufgenommen wurden hier alle Beiträge aus dem Jahr 2016, in denen das Deserteursdenkmal am Wiener Ballhausplatz (oder andere in Österreich oder Deutschland geplante Denkmäler) erwähnt wurde – oder solche Artikel, die mit dem Thema der NS-Militärjustiz in Verbindung stehen.

Veröffentlicht unter Presse | Verschlagwortet mit

Enthüllung des Deserteurs- und Widerstandsmahnmals in Bregenz

Dem 2014 in Wien errichtetem Deserteursdenkmal folgt am 14.11.2015 ein ebensolches 500 Kilometer weiter im Westen, in der Landeshauptstadt Bregenz. Das Denkmal wird offiziell als “Widerstandsmahnmal” geführt, wobei Deserteure und Opfer der NS-Militärjustiz darunter subsumiert werden. Errichterin des Denkmals sind die Landeshauptstadt Bregenz und das Land Vorarlberg.

Aus der Einladung: (Quelle)

Einladung Enthüllung des Widerstandsmahnmals
Die Landeshauptstadt Bregenz und das Land Vorarlberg laden zur Enthüllung des Widerstandsmahnmals am Samstag, den 14. November 2015, um 10.30 Uhr am Sparkassenplatz ein.

Begrüßung — Stadträtin Mag. Judith Reichart
Grußworte — Landtagspräsident Mag. Harald Sonderegger
Grußworte — Landesrat Johannes Rauch
Rede — Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ágnes Heller | „Eine Welt, die Helden braucht“
Enthüllung — Bürgermeister Dipl.-Ing. Markus Linhart
Musikalische Umrahmung:
Blechbläserquintett des Ensemble 9 der österreichischen Militärmusik
Musikschule Bregenz mit Werken von Paul Hindemith, Arnold Schönberg und Kurt Weill

Voransicht und Fotomontage des Denkmals - Quelle: <a href="http://www.kulturzeitschrift.at/kritiken/aktuell/natasa-siencnik-gestaltet-widerstandsmahnmal-in-bregenz">Link Kulturzeitschrift.at</a>

Voransicht und Fotomontage des Denkmals – Quelle: Link Kulturzeitschrift.at

Der Entwurf für das Denkmal stammt von Nataša Sienčnik, ihr Entwurf wurde im April 2015 aus 150 Einreichungen ausgewählt. Das Denkmal – links als Fotomontage – besteht im Kern aus einer Fallblattanzeige, welche Namen und Biografien VorarlbergerInnen zeigen, die Teil des Widerstands wurden oder vom NS-Regime verfolgt wurden.

Hinzuweisen wäre noch auf das umfassende Begleitprogramm, dass sich das Land Vorarlberg leistet, bestehend aus nicht weniger als dreizehn einzelnen Veranstaltungen, die in das Thema einführen und auch genügend Raum geben, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Link zur Liste des Begleitprogramms.

Nach der Eröffnung werden wir noch Foto vom tatsächlichen Denkmal ergänzen.

Vermittlungstafeln

Am Denkmalstandort informiert eine Texttafel über Widmungsgruppe, Entstehungskontext, Kunstwerk und Künstler.

Vermittlungstafl I - Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz, Quelle: Magistratsabteilung 7, Wien

Vermittlungstafl I – Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz, Quelle: Magistratsabteilung 7, Wien

 

Eine zweite Tafel ist im Juli 2017 durch die MA 7 angebracht worden.

Vermittlungstafel II, Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz, Wien Ballhausplatz Quelle: Magistratsabteilung Wien

Vermittlungstafel II, Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz, Wien Ballhausplatz Quelle: Magistratsabteilung Wien

Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-Militärjustiz in Kagran 2015

Auch heuer – und trotz der Ersten Gedenkfeier beim Deserteursdenkmal am Ballhausplatz – fand am 26.Oktober 2015 wieder eine Gedenkfeier in Kagran beim ehemaligen Schießplatz statt. Im Folgenden die Einladung, die Fotos reichen wir nach.

Nie wieder Gleichschritt!
14. Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-Militärjustiz
Das Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« lädt herzlich zur 14. Gedenkveranstaltung »Nie wieder Gleichschritt!« an der ehemaligen Hinrichtungsstätte auf dem Gelände des Militärschießplatzes Kagran ein. Dort starben zwischen 1938 und 1945 Hunderte wegen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilte Wehrmachtsoldaten im Kugelhagel von Exekutionskommandos. Wir treffen uns zum Gedenken an alle ungehorsamen Soldaten und ZivilistInnen, die von Wehrmacht und SS ermordet wurden.

Zeit: 26. Oktober 2015, 10 Uhr 30 Uhr
Ort: Gedenkstein im Donaupark
Es spricht
Richard Wadani – Ehrenobmann des Personenkomitees „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“

Das Video der Gedenkfeier 2015 ist dem Youtube-Profil der AUGE/UG entnommen, wer sichs direkt dort ansehen möchte: Link zum Youtube-Video.