Im Gebäude Hohenstaufengasse 3 befand sich ab Ende 1943 bis zur Befreiung ein Gerichts der NS-Militärjustiz. Es war Teil eines Unrechtsregimes das Deserteure, Selbstverstümmler, Saboteure, Wehrdienstverweigerer, usw. verfolgte.
Das Gebäude wurde für die Zentraleuropäische Länderbank errichtet, 1884 fertigstellt; Der große, helle Kassensaal und die Tresorräume im Keller bestehen bis heute. Die Bank verkaufte das Haus im Sommer 1938 an das Deutsche Reich. Die Wehrmacht ließ sogleich Modernisierungen durchführen, einige Zeit nutzten aber andere Stellen das Gebäude, darunter das Ministerium für Landwirtschaft.

Briefkopf des Gerichts der Divison 177, Standort Hohenstaufengasse 3 (Quelle: DÖW)
Das Gericht der Division 177 besaß in Wien zwei Standorte, am Stubenring und am Loquaiplatz. Ende 1943 wurde ein dritter Standort dieses großen Gerichts im Hinterland in der Hohenstaufengasse 3 eingerichtet. Bis zu 17 Richter arbeiteten am Gericht der Division 177 zu diesem Zeitpunkt, die sich auf die drei Standorte aufteilten.
Die nunmehrige Abteilung III des Gerichts der Division 177 unter der Leitung von Karl Everts führte vor allem einen unerbittlichen Kampf gegen das „Selbstverstümmler-Unwesen“. Man war bei Gericht der Überzeugung, dass durch absichtlich beigefügte Verletzungen und Selbstansteckungen, falsche Krankmeldungen oder mutwilliger Verlängerung von Heilungsprozessen in Wien massenweise der Dienst in der Wehrmacht verweigert wurde. Um solche sich selbstverletztenden Soldaten zu finden war jedes Mittel Recht, auch explizit Folter:
„Wenn zeitlich und örtlich bestimmte Verletzungen geradezu seuchenartig auftreten, die am Marke und an der Wehrkraft eines Volkes, welches einen Kampf auf Leben und Tod führt, rütteln, dann müssen und können auch gegebenenfalls Mittel zur Anwendung gebracht werden, die geeignet sind, derartige Verbrecher zum Sprechen zu bringen. Bei der Auswahl der Mittel kann naturgemäß nicht jener Maßstab angelegt werden, wie er in Friedenszeiten üblich ist.“
Um zu den erwünschten Geständnissen zu kommen wurde die Wehrmachtsstreife in der nahen Rossauerkaserne mit speziellen Aufgaben betraut. So wurde etwa ein Netzwerk aus DenunziantInnen und SpionInnen aufgebaut, welches häufige Treffpunkte wie Schwimmbäder und Kaffeehäuser bzw. Tatorte wie Lazarette ausspähten. Auch mit den Festnahmen, Verhören und Folterungen war die Heeresstreife Groß-Wien beauftragt. Um die Kommunikation zwischen Hohenstaufengasse und Roßauer Kaserne zu vereinfachen, wurde ein Mitarbeiter des Gerichts direkt in der Kaserne stationiert.
Das Zentralgericht des Heeres, besaß am Franz-Josefs-Kai 7-9 einen permanenten Standort von 1938 bis 1945. Mitunter firmiert es ab etwa 1944 auch unter der Adresse Hohenstaufengasse 3, wobei die genaue Funktion des Ortes für das Zentralgericht bisher unklar ist.
Die Richter in der Hohenstaufengasse 3 hielten auch in den letzten Tagen bis zur Befreiung den Dienstbetrieb aufrecht. Dieser bestand zu diesem Zeitpunkt vor allem daraus, verurteilte Soldaten zur „Frontbewährung“ zu schicken, also der Österreich vom Osten her befreienden Roten Armee entgegenzuschicken. Erst rund um den 4.4.1945 dürften sich auch die letzten Richter nach Oberösterreich abgesetzt haben.

Der historische Gerichtssaal des Divisonsgerichts dient heute dem BKA als Sitzungszimmer (Quelle: Alexander Wallner)

Der historische Gerichtssaal des Divisonsgerichts dient heute dem BKA als Sitzungszimmer (Quelle: Alexander Wallner)
Nach 1945
Das Gebäude fiel als „Deutsches Eigentum“ der Republik Österreich zu. In den ersten Jahren wurde es von den verschiedenen militärischen Stellen verwendet, dem folgte (wie am Otto-Wagner-Platz) das Zentralbüro des European Recovery Program (ERC, „Marshall-Plan“). Nach dessen Auslaufen nutzten verschiedene Bundesstellen (Bundesverlag, Lehrmittelstelle, Fremdenverkehrswerbung, Archiv des Innenministeriums, usw.) das Gebäude. Seit 1994 wird es alleinig vom Bundeskanzleramt (Sektion III) genutzt, der ehemalige Gerichtssaal ist heute ein Sitzungszimmer.
Fallbeispiele
- Emil Ifkovics und Franz Josef Fröch desertierten zusammen, das Gericht der Division 177 in der Hohenstaufengasse 3 verurteilte sie am 4. Oktober 1944 zum Tode. – Biografie Emil Ifkovics und Franz Josef Fröch (DÖW) – Gericht der Div.177 an den Gendarmerieposten mit der Bitte um Ermittlungshilfe (DÖW) – Protokoll der Erschießung von Ifkovics (DÖW)
- Karl Lauterbach gelang es durch Selbstverletzung nicht in der Wehrmacht dienen zu müssen, das Gericht der Division 177 in der Hohenstaufengasse 3 verurteilte ihn am 26. Oktober 1944 zum Tode. Biografie Karl Lauterbach (DÖW) – Protokoll der Erschießung von Lauterbach und anderer (DÖW)