Das Personenkomitee

Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“:

Beschreibung ist der Bewerbung zum Demokratiepreis der Margaretha-Lupac-Stiftung des österreichischen Parlaments entnommen.

Seit 2002 engagiert sich das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“ für die umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der Wehrmachtsdeserteure, der „Wehrkraftzersetzer“ und Kriegsdienstverweigerer. Die Opfer der NS-Militärjustiz, Männer und Frauen, Soldaten und Zivilist_innen, darunter Widerstandskämpfer_innen aus ganz Europa, galten zu diesem Zeitpunkt als „Verräter“, als „Verräterinnen“ oder „Feiglinge“. Zu Beginn des neuen Jahrtausends interessierten sich weder die historische Forschung noch politisch-gesellschaftliche Initiativen für Geschichte oder Gegenwart dieser Menschen. Das Personenkomitee agierte von Anfang an auf unterschiedlichen Ebenen und verbindet – bis heute – auf breiter Basis zivilgesellschaftliches Engagement mit intensiver parlamentarischer Arbeit, mit medialer und kulturpolitischer Vermittlungstätigkeit. Die Basis dieser Aktivitäten bilden eine von den Mitgliedern des Personenkomitees überhaupt erst initiierte wissenschaftliche Expertise und rege Publikationstätigkeit.

Hervorgegangen ist das Personenkomitee aus einer Initiative von Studierenden der Universität Wien Ende der 1990er Jahre. Im Laufe der Jahre hat es sich zu einem weithin geachteten zivilgesellschaftlichen Akteur entwickelt, der ein bis dahin unbearbeitetes Thema benannt und die berechtigten Interessen einer Minderheit vor allem in den ersten Jahren gegen den gesellschaftlichen Mainstream durchgesetzt hat. Unterstützt wurde das Personenkomitee dabei von Institutionen der Zivilgesellschaft (Verbände der Opfer des Nationalsozialismus, Religionsgemeinschaft u. a.), von politischen Aktivist_innen, Kulturschaffenden, Journalist_nnen und Politiker_nnen, anfangs vor allem der Grünen, später auch von SPÖ und ÖVP. Insbesondere im Rahmen einer „Wortspendenkampagne“ für die Ausstellung „Was damals Recht war …“ – Soldaten und Zivilisten der Wehrmacht und später ein Deserteursdenkmal in Wien gelang es dem Personenkomitee, eine Koalition zu schmieden, die von Kardinal Christoph Schönborn über den ehemaligen Adjutanten des Bundespräsidenten General a. D. Hubertus Trauttenberg bis hin zum ehemaligen steirischen KPÖ-Chef Ernest Kaltenegger reichte. Namhafte Kulturschaffende wie Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek oder der Schauspieler Josef Hader komplettierten diese Allianz.

Nicht zuletzt aufgrund der Zusammenarbeit verschiedener gesellschaftlicher Akteur_innen ist der ursprüngliche Forderungskatalog des Personenkomitees aus dem Jahre 2002 heute umfassend umgesetzt. Die Umsetzung lässt sich am besten entlang der wichtigsten politischen Beschlüsse des Parlaments und anderer politischer Körperschaften nachzeichnen: die wissenschaftliche Aufarbeitung der Schicksale der österreichischen Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit, die sozialrechtliche Gleichstellung der Verfolgten der NS-Militärgerichte durch das Anerkennungsgesetz 2005, die endgültige Rehabilitierung durch den Beschluss des Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetzes 2009 und die Errichtung des Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz am Wiener Ballhausplatz im Jahr 2014.

Sowohl die Gesetze als auch das Denkmal sind maßgeblich der Beharrlichkeit des Personenkomitees und insbesondere seines Ehrenobmannes, des ehemaligen Wehrmachtsdeserteurs Richard Wadani, zu verdanken.

Das Personenkomitee hat sich stets darum bemüht, wissenschaftliche Forschung mit parlamentarischer Arbeit zu koppeln und den Ergebnissen beider Tätigkeitsfelder massenmediale Präsenz zu verleihen. Diese Kombination ist zweifellos einer der Schlüssel für den Erfolg des Personenkomitees im Sinne der Demokratie und des Parlamentarismus in Österreich. Zahlreiche parlamentarische Anfragen und Anträge aus fünf Legislaturperioden, unzählige Zeitungsartikel, Radio- und Fernsehbeiträge, eine beträchtliche Anzahl von wissenschaftlichen Publikationen, eine mittlerweile an vier Standorten in Österreich präsentierte Ausstellung sowie Denkmäler in Wien und Bregenz zeugen von den Bemühungen um die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz. Erleichtert wurde diese Arbeit auch dadurch, dass zwei Mitglieder des Personenkomitees (ab 1998 Hannes Metzler, ab 2007 auch Thomas Geldmacher) als Referenten im Grünen Parlamentsklub tätig waren und es immer wieder Politiker_innen (nicht nur der Grünen) gab, die dem Thema gegenüber aufgeschlossen waren (seitens der Grünen etwa Andreas Wabl, Terezija Stoisits, Karl Öllinger, Stefan Schennach, Eva Glawischnig, Alexander Van der Bellen, Harald Walser, Albert Steinhauser und Wolfgang Zinggl, seitens der SPÖ Heinz Fischer, Barbara Prammer, Albrecht Konecny und Hannes Jarolim, seitens der ÖVP Andreas Khol und Fritz Neugebauer).

Die Akteur_innen des Personenkomitees (heute vor allem: die Politikwissenschaftler Thomas Geldmacher, Hannes Metzler, Mathias Lichtenwagner und Peter Pirker, der Historiker Magnus Koch, die Historikerin Lisa Rettl, die Kulturwissenschaftlerin Juliane Alton sowie Richard Wadani) haben ein jahrzehntelang ignoriertes Kapitel österreichischer Vergangenheitspolitik sichtbar gemacht, die anschließenden Diskussionen darüber maßgeblich geprägt und der Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz immer wieder entscheidende Impulse gegeben. In der Folge hat sich zum einen das Bild des Deserteurs in der österreichischen Gesellschaft gewandelt; Österreichs politische Parteien haben ihre ursprünglich überwiegend ablehnenden Positionen zu den Wehrmachtsdeserteuren zum Teil drastisch geändert. Zum anderen hat insbesondere die historische Auseinandersetzung den Blick erweitert und ins Bewusstsein gerufen, dass der bisherige Verfolgtenbegriff weiter gefasst werden muss: von der Desertion hin zu verschiedensten Deliktformen, Handlungsmotiven und biografischen Hintergründen, von einer rein österreichischen Sicht hin zu einer europäischen Perspektive, die die Verfolgten in den von der Wehrmacht besetzten Länder mit einbezieht.

Seit der Eröffnung des Denkmals am Ballhausplatz sind die Opfer der NS-Militärjustiz auch symbolisch in der Mitte der österreichischen Gesellschaft angekommen. Die kontinuierliche Arbeit des Personenkomitees ist ein Beleg dafür, dass Demokratisierungs- und Aufklärungsbemühungen von Akteur_innen der Zivilgesellschaft politische Wirkung entfalten können. Rehabilitierung funktioniert nur, wenn sie öffentlich geschieht.

Die Geschichte des Personenkomitees

Es begann im Wintersemester 1998/99: Vier Studierende – Maria Fritsche (Geschichte), Hannes Metzler (Politikwissenschaft), Thomas Walter (Rechtswissenschaft) und Nina Horowitz (Politikwissenschaft) – interessierten sich im Rahmen des Seminars „Die Wehrmacht als Politikum. Ideologie – Struktur – Tätigkeit und Wirkungsgeschichte in Österreich“ für Geschichte und Gegenwart der österreichischen Wehrmachtsdeserteure. Sie schlugen das Thema ihrem Seminarleiter, dem Politikwissenschaftler Walter Manoschek, einem der Kuratoren der sogenannten ersten Wehrmachtsausstellung, für eine gemeinsame Seminararbeit vor.

Nach ersten Besuchen der Studierenden in den Archiven und Sichtung der Literatur stellte sich bald heraus, dass sich die historische Forschung in Österreich mit den Wehrmachtsdeserteuren noch kaum beschäftigt hatte. Der Jus-Student Thomas Walter etwa befasste sich mit der Frage, ob die Urteile der NS-Militärjustiz 1998 noch rechtskräftig und die verurteilten Deserteure oder „Wehrkraftzersetzer“ daher vorbestraft seien, und wandte sich daher in einem Brief an den damaligen Justizminister Nikolaus Michalek. Zur selben Zeit formulierte Hannes Metzler, zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter des Nationalratsabgeordneten der Grünen Andreas Wabl, eine ähnlich lautende parlamentarische Anfrage an den Justizminister. Aus den im Anschluss an diese Anfrage und deren Beantwortung im Frühjahr 1999 geführten parlamentarischen und öffentlichen Debatten resultierte im Juli des Jahres eine Entschließung des Nationalrates, in der dieser das Wissenschaftsministerium aufforderte, die Geschichte der österreichischen Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit erforschen zu lassen, um daraufhin die Aufhebung der Urteile von Amts wegen durchzuführen.

Aufgrund der Vorarbeiten der Jahre 1998/1999 erhielt eine Gruppe junger Wissenschaftler_innen um Walter Manoschek (David Forster, Maria Fritsche, Thomas Geldmacher, Hannes Metzler und Thomas Walter) den Zuschlag für ein Forschungsprojekt, das sich in den Jahren 2001–2003 den österreichischen Opfern der NS-Militärgerichtsbarkeit widmete. Diese Gruppe gründete das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“, das sich am 11. Oktober 2002 konstituierte, dem 80. Geburtstag des ehemaligen Wehrmachtsdeserteurs und kritischen Begleiters des Forschungsprojektes Richard Wadani. Unter dem Titel „Späte Gerechtigkeit“ wurden in einem Forderungskatalog folgende Ziele formuliert:

1.) Die Aufhebung aller Urteile der Wehrmachtsjustiz und vergleichbarer Sondergerichte durch eine Entscheidung des Nationalrates

2.) Die Anerkennung von Haftzeiten in Konzentrationslagern und Gefängnissen als Ersatzzeiten für die gesetzliche Pensionsversicherung

3.) Die Anerkennung von Opfern der NS-Militärjustiz als Opfer des Nationalsozialismus und die Aufnahme dieser Personengruppe in das Versorgungs- und Entschädigungsrecht

4.) Die ideelle und finanzielle Förderung der historischen und politischen Aufarbeitung der NS-Militärjustiz durch die Republik Österreich

Richard Wadani, Sprecher des Personenkomitees, fügte diesen vier Punkten handschriftlich eine fünfte, zu diesem Zeitpunkt völlig unrealistische Forderung hinzu:

5.) Die Errichtung eines Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz (Original hier)

Am 1. November 2002 führte das Personenkomitee seine erste von bisher 14 Gedenkveranstaltungen für die Opfer der NS-Militärjustiz beim Gedenkstein im Donaupark auf dem Gelände des ehemaligen Militärschießplatzes Kagran durch. In den Jahren 1940–1945 wurden dort hunderte Widerstandskämpfer und verurteilte Wehrmachtsangehörige erschossen.

Im Juni 2003 präsentierten Walter Manoschek und seine Mitarbeiter_innen im Rahmen des Symposiums „Österreichische Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit. Rehabilitation und Entschädigung“ die Ergebnisse ihres Forschungsprojektes im Abgeordneten-Sprechzimmer des Parlaments. Sowohl der seinerzeitige Erste Nationalratspräsident Andreas Khol als auch der Zweite Nationalratspräsident Heinz Fischer leiteten aus den publizierten Resultaten konkrete Handlungsoptionen für den Nationalrat ab. Dennoch dauerte es weitere zwei Jahre bis zum Beschluss des Anerkennungsgesetzes 2005, mit dem die Opfer der NS-Militärjustiz als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt und deren sozialrechtliche Schlechterstellung beseitigt wurden. Dafür waren zwei Entwicklungen hauptverantwortlich. Zum einen forderte der mittlerweile zum Bundespräsidenten gewählte Heinz Fischer Ende 2004 und ein weiteres Mal im Jänner 2005 im Rahmen der Tagung „Widerstand in Österreich“ im Parlament einen „unmissverständlichen Akt des Gesetzgebers“, um die Urteile gegen die Opfer der NS-Militärjustiz aufzuheben. Er brachte auf diese Weise die moralische Autorität seines Amtes ins Spiel. Zum anderen entspann sich im April 2005 im Zuge der Behandlung einer Dringlichen Anfrage von Grünen und SPÖ im Bundesrat an die damalige Justizministerin Karin Miklautsch eine heftige Diskussion. In deren Verlauf gab der designierte Bundesratspräsident Siegfried Kampl (BZÖ, vormals FPÖ) zu Protokoll, Deserteure seien „zum Teil Kameradenmörder“ gewesen. Er beklagte zudem die „brutale Naziverfolgung“ nach 1945. Nicht zuletzt aufgrund des großen medialen Echos, das diese Äußerungen auslösten, ließ die Regierung um Bundeskanzler Wolfgang Schüssel das erwähnte Gesetz ausarbeiten, das noch vor der Sommerpause 2005 im Nationalrat beschlossen wurde.

Aus Sicht des Personenkomitees war das Anerkennungsgesetz, allen sozialrechtlichen Fortschritten zum Trotz, unbefriedigend, weil es die Frage der Rehabilitierung durch die Wiederverlautbarung zweier gesetzlicher Bestimmungen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und Befreiungsamnestie 1946) nicht abschließend klärte. Das Personenkomitee ließ es daher nicht dabei bewenden und plante die nächsten Schritte, um die endgültige Rehabilitierung voranzubringen.

Zu diesem Zweck gab sich das Personenkomitee 2008 formale Strukturen, gründete den Verein „Personenkomitee Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“ und suchte beim Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, beim Zukunftsfonds der Republik Österreich, bei der Stadt Wien und verschiedenen Bundesministerien um finanzielle Förderung an. Ziel war es, die 2007 in Berlin erstmals gezeigte, von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas entwickelte Wanderausstellung “‘Was damals Recht war …’ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht” in einer für österreichische Zwecke adaptierten Form in Wien zu präsentieren. Die erforderlichen umfangreichen inhaltlichen Änderungen am Ausstellungskonzept leisteten ausschließlich die Mitglieder des Personenkomitees, das außerdem ein umfangreiches Begleitprogramm konzipierte, gemeinsam mit dem Verein Gedenkdienst die pädagogische Begleitung der Besucher_innen in die Hand nahm sowie sich um Öffentlichkeitsarbeit und politisches Lobbying kümmerte.

Die Eröffnung dieser Ausstellung im Leopoldstädter Theater Nestroyhof Hamakom fand nicht zufällig am 1. September 2009 statt, dem 70. Jahrestag des Überfalls des Deutschen Reichs auf Polen. Als Hauptrednerin fungierte die damalige Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, die in ihrer Festansprache die rasche umfassende gesetzliche Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz ankündigte. Der damalige Zweite Nationalratspräsident Fritz Neugebauer konnte der Eröffnung aufgrund eines Auslandstermins zwar nicht beiwohnen, ließ sich aber am Nachmittag des 1. September, also noch vor der offiziellen Eröffnung, durch die Ausstellung führen und zeigte sich sehr an der Materie interessiert. Zugleich übernahm er gemeinsam mit Barbara Prammer, Verteidigungsminister Norbert Darabos sowie Bundespräsident Heinz Fischer den Ehrenschutz für die Ausstellung. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer veranstaltete in Kooperation mit dem Personenkomitee am 18. September 2009 im Palais Epstein die Zeitzeug_innen-Veranstaltung „Störenfriede der Erinnerung“ mit Friedrich Cerha, Helga Emperger, Peter Kuchar, Hugo Pepper und Richard Wadani.

Die Ausstellung und die (auch international) umfangreiche mediale Berichterstattung brachten den Durchbruch: Am 7. Oktober 2009 präsentierten Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sowie Hannes Jarolim, Heribert Donnerbauer und Albert Steinhauser, die Justizsprecher von SPÖ, ÖVP und Grünen, im Rahmen einer Pressekonferenz im Parlament einen Gesetzesvorschlag, der sich im Großen und Ganzen an einem Entwurf des Linzer Strafrechtsprofessors und langjährigen Unterstützers des Personenkomitees Reinhard Moos orientierte, den dieser Jahre zuvor im Auftrag der Grünen und des Personenkomitees verfasst hatte. Genau zwei Wochen später, am 21. Oktober 2009, wurde das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 2009 im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Zehn Jahre nach dem erstmaligen Auftauchen des Themas auf der politischen Agenda, nach zähen und aufgrund der politischen Konstellationen manchmal für Jahre festgefahrenen Verhandlungen wurde der parlamentarische Prozess zu Ende gebracht.

Nach den Wiener Gemeinderatswahlen im Jahr 2010 bemühte sich das Personenkomitee erfolgreich darum, im Koalitionsübereinkommen von SPÖ und Grünen einen Passus zu verankern, der die Realisierung eines „Mahnmals für Deserteure“ vorsah. Nach intensiv geführten Diskussionen, die sich insbesondere an der Frage des Standortes entzündeten, gab die Stadt Wien schließlich der Forderung des Personenkomitees nach und entschied, das Denkmal an einen zentralen Ort im Herzen der Republik, nämlich am Ballhausplatz, zu errichten. Der Berliner Künstler Olaf Nicolai entschied den geladenen Wettbewerb, der von KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH durchgeführt wurde, und in dessen Jury auch zwei Mitglieder des Personenkomitees sowie – als beratende Stimme – Richard Wadani saßen, am 27. Juni 2013 für sich. Mehr als 69 Jahre nach Kriegsende, am 24. Oktober 2014, übergab Bundespräsident Heinz Fischer das Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz im Rahmen eines Festaktes am Ballhausplatz der Öffentlichkeit.

Seither ist der Ballhausplatz ein Ort – und nicht länger bloß die leere Fläche zwischen Heldenplatz, Löwelstraße und Schauflergasse in der Wiener Innenstadt. (…)

Einige Mitglieder des Personenkomitees vor dem Deserteursdenkmal am Ballhausplatz

Einige Mitglieder des Personenkomitees vor dem Deserteursdenkmal am Ballhausplatz, Wien 2016.

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Gedenktafel-Enthüllung Hohenstaufengasse, 12. Jänner 2024

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Im Rahmen der feierlichen Enthüllung spielte das Ensemble der Gardemusik Wien das Moorsoldatenlied.

Das BMKÖS schickte im Vorfeld eine OTS aus. Der ORF berichtete.

Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium in Kooperation mit dem Personenkomitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« durchgeführt.

Gedenktafel “Ehemaliger Gerichtsstandort der nationalsozialistischen Militärjustiz”, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien
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